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Rechnung statt Chipkarte? Freie Ärzteschaft macht sich für Prinzip Kostenerstattung stark

veröffentlicht am 23.05.2016 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Der Verband 'Freie Ärzteschaft e.V.' (FÄ) will Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen stärker über die Möglichkeiten des Kosten- erstattungsprinzips informieren. Dazu stellt er ein Informationspapier in den Wartezimmern der Arztpraxen bereit. Ähnlich wie Privatpatienten sei es Kassenpatienten nämlich dadurch möglich, sich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus behandeln zu lassen.

2016-05-23T08:17:00+00:00
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 Der Verband 'Freie Ärzteschaft e.V.' (FÄ) will Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen stärker über die Möglichkeiten des Kostenerstattungsprinzips informierenKassenpatienten können Kostenerstattungsprinzip wählen

Im Informationspapier wird Kassenpatienten die gesetzlich festgeschriebene Möglichkeit einer Entscheidung für das Prinzip Kostenerstattung erläutert und auf welchem Weg sie dieses nutzen können. Im Normalfall gilt in der GKV das Sachleistungsprinzip - Abrechnungen erfolgen rechnungs- und bargeldlos per Chipkarte. Bei einer Abkehr davon würde der Arzt nach der Behandlung eine Privatrechnung für die erbrachte medizinische Leistung ausstellen. Die Krankenkasse erstattet dann alle Kosten der Rechnung, die sie auch übernommen hätte, wenn der Patient seine Chipkarte beim Arzt vorgelegt hätte. Kosten darüber hinaus tragen die Patienten zwar selbst, doch die könnten über private Zusatzversicherungen abgesichert werden.

Prinzip der Kostenerstattung sorge für mehr Transparenz

Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) würden bereits zunehmend rationiert und um Kostensteigerungen etwa durch die Alterung der Gesellschaft zu begegnen, sei in Zukunft eine spürbare Kürzung des gesetzlichen Leistungskatalogs unumgänglich, wie kürzlich die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO in einer Krankenkassenanalyse festgestellt habe. „Wer der rationierten Kassenmedizin entfliehen will, kann nur Kostenerstattung wählen“, betont Wieland Dietrich, Bundesvorsitzender des Verbandes.

„Dieses Prinzip gibt Patienten wie Ärzten Autonomie, sorgt für Transparenz und ermöglicht zudem einen fairen Wettbewerb im Gesundheitswesen“, betont der FÄ-Chef. Jeder Patient habe aber auch die Möglichkeit, nach einem Quartal wieder zum sogenannten Sachleistungsprinzip der GKV zurückzukehren, so Dietrich weiter.

Der Verband Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) zählt nach seiner Gründung 2004 heute mehr als 2.000 Mitglieder. Das sind vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. In Deutschland gibt es im Vergleich insgesamt etwa 121.000 niedergelassene Ärzte. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.

 

Foto oben: fotolia.com / butch

 

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