Hauptregion der Seite anspringen
Digitalisierung

Neues Gesetz zur elektronischen Patientenakte beschlossen

Umfangreiche Regelungen für die Einführung ab 2021 - Kritik vom Bundesdatenschutzbeauftragten
veröffentlicht am 02.04.2020 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Elektronische Patientenakte (ePA) Elektronische Patientenakte (ePA)
Die Bundesregierung hat am 1. April 2020 das „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ (PDSG) zur Regelung der Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA) ab 2021 beschlossen. Laut Handelsblatt und Ärztezeitung äußerte der Bundesdatenschutzbeaufte Ulrich Kelber große Bedenken, vor allem wegen der Ungleichbehandlung von Patienten ohne mobile Endgeräte.

2020-04-02T15:53:00+02:00
Werbung

Das neue Gesetz soll aller Voraussicht nach im Herbst 2020 in Kraft treten und sieht folgende Regelungen vor:

  • Die Nutzung der Patientenakte bleibt freiwillig. Die Versicherten entscheiden, wer auf welches Dokument Zugriff hat und welche Daten gespeichert oder gelöscht werden. Dazu sollen auch Zugriffsmöglichkeiten über mobile Endgeräte wie smartphone oder Tablet ermöglicht werden.
     
  • Versicherte, die kein mobiles Endgerät besitzen, sollen die Möglichkeit erhalten, in den Geschäftsstellen der Krankenkasse Einsicht in ihre ePA zu nehmen. Dafür sollen die Krankenkassen bis 2022 die entsprechende technische Infrastruktur schaffen.
     
  • Patientinnen und Patienten erhalten einen Anspruch darauf, dass Ärzte die Patientendaten in die elektronische Akte eintragen. Für eine Erstbefüllung der ePA legt das Gesetz eine Vergütung von 10 Euro fest. Weitere Vergütungen für die  Verwaltung der ePA durch Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sollen folgen.
     
  • Ab 2022 sollen nicht nur Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder, sondern auch weitere Dokumente wie Impfausweise, gelbes Heft, das Bonusheft über regelmäßige Zahnvorsorge oder der Mutterpass auf der ePA gespeichert werden können.
     
  • Bei einem Krankenkassenwechsel soll eine Übertragung der ePA-Daten von der alten Gesundheitskarte auf die neue technisch ermöglicht werden.
     
  • Für das elektronische Rezept (E-Rezept) soll eine App bereitgestellt werden, mit der das E-Rezept direkt auf dem Smartphone geladen werden kann.
     
  • Auch Überweisungen zu Fachärzten sollen auf elektronischem Weg übermittelt werden können.
     
  • Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken werden durch das Gesetz zum Schutz der Patientendaten verpflichtet.
     
  • Technische Störungen und Sicherheitsmängel sind meldepflichtig und werden bei Verstößen dagegen mit Bußgeldern bis zu 300.000 Euro geahndet.


Datenschutz: Kelber droht mit Stopp der ePA

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD) übte zum teil scharfe Kritik am Gesetzesentwurf der Bundesregierung. So sei die einzelne Freigabe von Dokumenten in der Patientenakte durch Versicherte nur denjenigen möglich, die auch über ein mobiles Endgerät verfügen würden. Dadurch seien aber nicht alle Versicherten gleichgestellt. Notfalls wolle Kelber die ePA im Rahmen seiner Befugnisse als Chef einer Aufsichtsbehörde stoppen, wie die Ärztezeitung unter Berufung auf das Handelsblatt berichtete. Gegebenenfalls könne er den Krankenkassen untersagen, "ihren Versicherten eine datenschutzgesetzlichen Vorgaben widersprechende elektronische Patientenakte anzu­bie­ten“, so Kelber in seiner offiziellen Stellungnahme zum Gesetz.  

Weiterführende Artikel:
  • Ich sehe die digitale Selbstbestimmung als gefährdet an.
    Immer wieder betonen Politik, Krankenkassen und IT-Unternehmen, dass Datenschutz und Datenhoheit der Versicherten an erster Stelle stehen, wenn im Gesundheitswesen alle medizinischen Daten miteinander vernetzt werden. Dr. Bernhard Scheffold vom Verein Patientenrechte-Datenschutz e.V. hält das für eine Illusion.
  • Elektronische Patientenakte im Schnellstart-Modus: Keine Datenhoheit für Patienten
    Das neue Digitalgesetz von Gesundheitsminister Spahn legt einen strengen Zeitplan für die Einführung der elektronischen Patientenakte vor. Nun soll wegen des Zeitdrucks offenbar ein unverzichtbares Datenschutz-Element zeitweilig geopfert werden – die Datenhoheit der Patienten. Datenschützer protestieren.
  • Bundestag: Digitalisierungsgesetz inklusive zentraler Datenbank beschlossen
    Der deutsche Bundestag hat mit einer Stimmenmehrheit der großen Koalition das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) beschlossen. Das Gesetz enthält Regelungen zu Gesundheitsapps, den weiteren Ausbau der Telematikinfrastruktur sowie den Beschluss zur Schaffung einer zentralen Forschungsdatenbank.

 

 

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

10924 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.

Kategorien