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Gesundheitspolitik

"Nationale Notlage" - Erweitertes Infektionsschutzgesetz vom Bundestag beschlossen

Erweiterte Befugnisse für das Gesundheitsministerium, Behörden und das RKI bei Lockerung des Datenschutzes
veröffentlicht am 27.03.2020 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)BMG
Der deutsche Bundestag hat unter Verweis auf eine „nationale Notlage“ durch die rasche Verbreitung von Sars-CoV-2 (Corona) weitreichende Ermächtigungen für das Gesundheitsministerium und eine Erweiterung möglicher Einschränkungen von Grundrechten beschlossen. Das Gesetz trat am 27. März 2020 in Kraft.   

2020-03-27T16:34:00+00:00
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Dieses befugt Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), per Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrates geeignete Maßnahmen zur Arzneimittelversorgung, zur Versorgung mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln sowie zur Rekrutierung von Pflegepersonal zu treffen.

Stopp für Reiseunternehmen möglich

Reiseunternehmen können durch das Gesundheitsministerium ab sofort gezwungen werden, grenzüberschreitenden Verkehr zu unterlassen. Gesundheitsämter werden per Gesetz nun befugt, Personen an bestimmten Orten festzusetzen oder von öffentlichen Plätzen fernzuhalten.

Der bereits bestehende Paragraf 28 des Infektionsschutzgesetzes wurde um eine Regelung zu Ausgangssperren erweitert, die bereits bestehende Einschränkungen von Grundrechten wie Freizügigkeit oder Versammlungsfreiheit oder die Unverletzlichkeit der Wohnung ergänzt.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) wird per Gesetz zur Überwachung von Maßnahmen und „länderübergreifender Amtshilfe“ berechtigt und darf für diese Aufgabe auch personenbezogene Daten nutzen.

Eingriffe in Grundrechte

Opposition und Bundesländer hatten den Entwurf der Gesetzesänderung im Vorfeld kritisiert, unter anderem die Eingriffe in Grundrechte. Zu den Kritikern im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses gehörte auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD). Dieser stellte in Zweifel, ob das drastische Maßnahmepaket "in jeder Hinsicht erforderlich und damit verhältnismäßig" sei. Durch die große Eile bei der Umsetzung könne die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung nicht ausreichend geprüft und gewährleistet werden.

 

>> Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

 

Quelle: heise.de

 

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