"Nationale Notlage" - Erweitertes Infektionsschutzgesetz vom Bundestag beschlossen
Erweiterte Befugnisse für das Gesundheitsministerium, Behörden und das RKI bei Lockerung des DatenschutzesDieses befugt Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), per Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrates geeignete Maßnahmen zur Arzneimittelversorgung, zur Versorgung mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmitteln sowie zur Rekrutierung von Pflegepersonal zu treffen.
Stopp für Reiseunternehmen möglich
Reiseunternehmen können durch das Gesundheitsministerium ab sofort gezwungen werden, grenzüberschreitenden Verkehr zu unterlassen. Gesundheitsämter werden per Gesetz nun befugt, Personen an bestimmten Orten festzusetzen oder von öffentlichen Plätzen fernzuhalten.
Der bereits bestehende Paragraf 28 des Infektionsschutzgesetzes wurde um eine Regelung zu Ausgangssperren erweitert, die bereits bestehende Einschränkungen von Grundrechten wie Freizügigkeit oder Versammlungsfreiheit oder die Unverletzlichkeit der Wohnung ergänzt.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) wird per Gesetz zur Überwachung von Maßnahmen und „länderübergreifender Amtshilfe“ berechtigt und darf für diese Aufgabe auch personenbezogene Daten nutzen.
Eingriffe in Grundrechte
Opposition und Bundesländer hatten den Entwurf der Gesetzesänderung im Vorfeld kritisiert, unter anderem die Eingriffe in Grundrechte. Zu den Kritikern im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses gehörte auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber (SPD). Dieser stellte in Zweifel, ob das drastische Maßnahmepaket "in jeder Hinsicht erforderlich und damit verhältnismäßig" sei. Durch die große Eile bei der Umsetzung könne die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung nicht ausreichend geprüft und gewährleistet werden.
Quelle: heise.de
-
Hilfe für Arbeitgeber und Beschäftigte: Kurzarbeitergeld wegen Corona aufgestockt
Wenn ein Betrieb in eine wirtschaftliche Notlage gerät und die Arbeitszeiten der Mitarbeiter verkürzt werden müssen, greift das Kurzarbeitergeld als vorübergehende Hilfe. Wegen des massiv gestiegenen Bedarfs in der Corona-Krise hat die Bundesregierung die Regelungen dazu angepasst. -
Vorübergehend wegen Corona: Hebammen dürfen Schwangere und Wöchnerinnen über Video betreuen
Freiberufliche Hebammen dürfen wegen Corona ab sofort ihre Beratungs- und Kursangebote für Schwangere und Wöchnerinnen ausschließlich auch per Videotelefonie durchführen und abrechnen. Beleg-Hebammen in Kliniken wird vorübergehend erlaubt, mehr als zwei Frauen zu betreuen.