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PKV

Mutterschutz für privat versicherte Selbstständige wird verbessert

Krankentagegeld wird Pflichtleistung
veröffentlicht am 23.01.2017 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Mutterschutz für privat versicherte SelbstständigeBild vergrößernMutterschutz für privat versicherte Selbstständige(c) Steffen Deubner / pixelio.de
Die privaten Krankenkassen sollen in Zukunft gesetzlich dazu verpflichtet werden, selbstständig arbeitenden Frauen vor und nach der Geburt ein Krankentagegeld zu zahlen. Das geht aus einem aktuellen Bericht in der „Rheinischen Post“ hervor.

2017-01-23T12:37:00+00:00
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Die privaten Krankenkassen sollen in Zukunft gesetzlich dazu verpflichtet werden, selbstständig arbeitenden Frauen vor und nach der Geburt ein Krankentagegeldnzu zahlen. Das geht aus einem aktuellen Bericht in der „Rheinischen Post“ hervor.

Diese Einkommensersatzleistung im Sinne des Mutterschutzes soll unter der Voraussetzung gewährt werden, dass die Versicherten eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben. Mit dem Gesetzesvorstoß soll eine Lücke im Mutterschutz  für selbstständige Frauen in der Privaten Krankenversicherung geschlossen werden.

Der Deutsche Bundestag wird sich mit der Beschlussvorlage Ende Januar befassen. Der Vorschlag ist teil des neuen geplanten Heil- und Hilfsmittelgesetzes, das am 25. Januar beschlossen werden soll.

 

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