Mutterschutz für privat versicherte Selbstständige wird verbessert
Krankentagegeld wird PflichtleistungDie privaten Krankenkassen sollen in Zukunft gesetzlich dazu verpflichtet werden, selbstständig arbeitenden Frauen vor und nach der Geburt ein Krankentagegeldnzu zahlen. Das geht aus einem aktuellen Bericht in der „Rheinischen Post“ hervor.
Diese Einkommensersatzleistung im Sinne des Mutterschutzes soll unter der Voraussetzung gewährt werden, dass die Versicherten eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben. Mit dem Gesetzesvorstoß soll eine Lücke im Mutterschutz für selbstständige Frauen in der Privaten Krankenversicherung geschlossen werden.
Der Deutsche Bundestag wird sich mit der Beschlussvorlage Ende Januar befassen. Der Vorschlag ist teil des neuen geplanten Heil- und Hilfsmittelgesetzes, das am 25. Januar beschlossen werden soll.
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Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung
Während der Wechsel von der gesetzlichen (GKV) zur privaten Krankenversicherung (PKV) häufig eher unkompliziert ist, ist die Rückkehr in die GKV in der Regel mit großen Schwierigkeiten verbunden und manchmal sogar ausgeschlossen.