Menschen unter 60 mit Grundsicherung bekommen keine kostenlosen FFP2-Masken
500.000 Betroffene gehen bei Zuteilung leer ausDiese Versorgungslücke entstand, weil die Sozialgerichte einen Anspruch darauf nur für Bezieher von Hartz IV verfügt haben. Die Krankenkassen wissen zwar wer ALG II bezieht, jedoch nicht, wer Grundsicherung nach SGB XII bekommt.
Das Bundesgesundheitsministerium erklärte gegenüber Pressevertretern, dass es zunächst darum ging „schnell zu handeln und die Masken unkompliziert einem breiten Personenkreis von bedürftigen Menschen zur Verfügung zu stellen.“ Spätestens mit dem Sozialschutz-Paket III, welches am 1. April auf den Weg gebracht wird, soll Abhilfe geschaffen werden. Darin ist eine einmalige Pauschale von 150 Euro für die Betroffenen vorgesehen.
Diese Einmalzahlung steht jedoch in keinem Verhältnis zur dauerhaften finanziellen Belastung die durch die FFP2-Pflicht entsteht. Hartz-IV Bezieher haben im gegensatz dazu ein Anrecht auf eine monatliche Mehraufwandserstattung von 129 Euro. Diese ungerechte Verteilung sozialer Lasten werde von der Regierung billigend in Kauf genommen, kritisierte das Fachportal gegen-hartz.de
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