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Gesundheit

Krebsberatungsstellen trotz Förderung durch Krankenkassen gefährdet

Neue Richtlinien stellen Träger vor existenzbedrohende Hürden
veröffentlicht am 22.07.2020 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Logo des Fachberbandes Krebsberatung in NRWLogo des Fachberbandes Krebsberatung in NRW
Die Arbeit vieler ambulanter Krebsberatungsstellen ist nach Ansicht des Fachverbandes in NRW akut gefährdet. Viele träger sehen sich außerstande, die Förderrichtlinien der Krankenkassen zu erfüllen, wodurch sich die chronischen Finanzierungssorgen nun eher verstärken als abmildern.      

2020-07-22T12:06:00+00:00
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Blick in 'düstere Zukunft'

„Unterm Strich heißt dies für die überwiegende Mehrzahl der Krebsberatungsstellen in NRW, dass die Träger zusätzliches Geld aufbringen müssen, um überhaupt die anteilige Förderung der Krankenkassen beantragen zu können.“,  kommentierte Sven Lütkehaus, Sprecher des Fachverbandes Krebsberatungsstellen NRW.  Viele Krebsberatungsstellen befänden sich deshalb nun „an einem Scheideweg und blicken in eine düstere Zukunft.“, so Lütkehaus.

Bisherige Förderer frieren Gelder ein

Beratungsstellen sind für Krebspatientinnen und- patienten sowie für deren Angehörige eine wichtige Anlaufstelle. Denn sie bieten psychosoziale Hilfe und Antworten in der kritischen Zeit nach der Diagnose und auch weiter während der Behandlung. Ende September 2019 hatte der Deutsche Bundestag zeitgleich mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung beschlossen, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Krebsberatungsstellen anteilig finanzieren müssen. Die jährliche Fördersumme der GKV beträgt 21 Millionen Euro und soll 2023 steigen. Auch die Privaten Krankenkassen haben einen Anteil von sieben Prozent an der Fördersumme zu tragen.

Verschärft werde die Situation dadurch, dass die bisherigen Förderer bereits Gelder für das aktuelle Kalenderjahr eingefroren haben oder ihre Zuwendungen einstellen möchten. Die Träger, die sich außerstande sehen, eine gesetzlich vorgeschriebene anteilige Förderung durch die Kassen in Anspruch zu nehmen, verlieren dadurch aber ihre generelle Arbeitsgrundlage. Dadurch ist die gesamte Struktur für ambulante Beratungen im Bereich Krebs akut gefährdet.

Appell an Länder und Kommunen

Der zuständige Fachverband in NRW forderte deshalb, dass die Förderrichtlinien der Krankenkassen beim Personalschlüssel abgeändert werden oder zumindest Übergangsfristen für eine Umsetzung geschaffen werden. Zu dem richtete der Fachverband einen eindringlichen Appell an alle bisherigen Fördergeldgeber wie die Bundesländer oder Kommunen, sich nicht aus der Verantwortung für die ambulante Krebsberatung zu verabschieden.

 

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