Krankenkassen halten Kontrollfunktion bei Impfpflicht für nicht umsetzbar
Das geht aus einem bekannt gewordenen Bericht des GKV-Spitzenverbandes hervor, aus welchem Zeitungen und Medien im Vorfeld einer Bundestags-Anhörung zitierten. Allein schon die organisatorische Umsetzung eines Anschreibens per Brief an alle Versicherten scheitere an den nicht zureichenden Mitteln der Kassen für eine derartige Aufgabe. Auch die zu erwartenden „millionenfachen Nachfragen“ würden die Krankenkassen überfordern.
Weiterhin gaben die Kassen zu bedenken, dass es derzeit technisch nicht möglich ist, die Impfnachweise sicher zu überprüfen, wenn es sich nicht um ein digitales Impf-Zertifikat handelt.
Würden wie vorgesehen neuerdings Kontrollpflichten auf die Krankenkassen per Gesetz übertragen, wiche man von einem bisher geltenden Grundsatz erheblich ab. Mit diesem Hinweis berufen sich die Krankenkassen auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2004, wonach ihre Hauptaufgabe die Gewährleistung des öffentlich-rechtlich geregelten Krankenversicherungsschutzes ist.
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