Gesundheitskarte für Asylbewerber ins Stocken geraten
Große Unterschiede bei der Versorgung je nach BundeslandBei der weiteren flächendeckenden Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge ist es laut „Welt.de“ zu Verzögerungen gekommen. Nachdem die Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin sowie Schleswig-Holstein die Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen per Chipkarte bereits umgesetzt haben, stockt in anderen Regionen die Umsetzung derartiger Vorhaben, heißt es in dem Artikel weiter. In einigen Bundesländern wie zum Beispiel Bayern oder Sachsen sei das Thema gänzlich vom Tisch. Auch die neue Landesregierung in Baden-Württemberg lasse einen entsprechenden Passus im Koalitionsvertrag vermissen.
Verhandlungsbedarf bei den Kommunen
In Ländern wie NRW oder Niedersachsen, die dem von Hamburg vorgelebten Modell eigentlich folgen wollten, kommt es derzeit zu Verzögerungen. Zwar seien oftmals die rechtlichen Rahmenbedingen bereits geschaffen worden, Länder und Kommunen seien sich jedoch oft noch nicht einig über die Zuständigkeiten. Vor allem die Verteilung der entstehenden Kosten sorge bei den Beteiligten noch für weiteren Verhandlungsbedarf. Streitpunkt seien unter anderem auch die Verwaltungspauschalen der Krankenkassen.
Fragwürdige Versorgung ohne Gesundheitskarte
Ohne eigene Chipkarte müssen Asylbewerber nach wie vor jede medizinische Behandlung zuvor von meist fachfremden Referenten in den Sozialämtern genehmigen lassen. Diese Praxis hatten in der Vergangenhait unter anderem auch Ärzte kritisiert, weil sie gesundheitliche Risiken für die Betroffenen mit sich bringt und eine deutliche Benachteiligung darstellt. Durch die Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge ließe sich sowohl die Versorgung verbessern als auch der bürokratische Aufwand deutlich verringern, so dass die Kommunen entlastet würden. Das haben Zahlen aus Hamburg eindeutig gezeigt, wo das Modell bereits seit 2012 existiert. Laut GKV-Spitzenverband haben Asylbewerber in den ersten 15 Monaten einen eingeschränkten Anspruch auf medizinische Leistungen. Dieser umfasst lediglich folgende Möglichkeiten:
- Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen inklusive Arzneimittel und Verbandsmittel sowie Leistungen zur Genesung, Besserung oder Linderung von Krankheiten bzw. Krankheitsfolgen
- Behandlungen für Schwangere und Wöchnerinnen inkl. Hebammenhilfe und Medikamente
- amtlich empfohlene Schutzimpfungen
- neu: empfohlene Vorsorgeuntersuchungen (laut Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz)
Weitere ärztliche Leistungen sind im Einzelfall nach Genehmigung durch Behörden möglich.
- Asylbewerber / Flüchtlinge
Generell gilt, dass zufluchtsuchende Menschen ab dem Zeitpunkt der Registrierung in Deutschland sich erst 15 Monate im Land aufhalten müssen, bevor sie von einer gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden können. - Hermann Gröhe plant Gesundheitskarte für Flüchtlinge
Das Bundesgesundheitsministerium um Hermann Gröhe (CDU) plant die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber. Die SPD befürwortet das Vorhaben, die eigene Partei sieht jedoch falsche Anreize darin und leistet Widerstand. - AOK Bundesverband: Keine Alternative zur Elektronischen Gesundeitskarte für Flüchtlinge
Der AOK-Bundesverband hat in einer Erklärung gefordert, eine elektronische Gesundheitskarte an alle in Deutschland gemeldeten Flüchtlinge auszugeben.