Gesetzliche Krankenkassen: AU-Bescheinigung seit Beginn 2016 vereinfacht
Häufige Fehlerquellen beseitigt
Keine Seltenheit war bisher, dass der Auszahlschein von der Krankenkasse noch nicht vorlag oder vom krankgeschriebenen Arbeitnehmer zu Hause vergessen wurde. Da sich die Vordrucke von Kasse zu Kasse und teilweise sogar je Bundesland optisch unterschieden, forderte das bloße Ausfüllen der Bescheinigung die Ärzte zudem regelmäßig heraus. Ein vom Arzt verspätet oder fehlerhaft ausgestellter Auszahlschein führte zu Rückfragen und damit zu Verzögerungen oder sogar zum Leistungsverlust der Krankengeldzahlung.Aus zwei mach eins mach' vier
Bis Ende letzten Jahres stellten Ärzte für den Bezug von Krankengeld einzeln einen Auszahlschein für die Krankenkasse und die gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber aus. Mit dem Jahreswechsel gibt es nur noch ein einziges AU-Formular, das beide zusammenführt. Das neue Formular sieht vier Ausfertigungen vor: Neben der Krankenkasse, dem Arbeitgeber und dem Arzt erhält auch der krankgeschriebene Arbeitnehmer ein Exemplar seiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Auf seinem Durchschlag kann der Patient Fristen und wichtige Informationen zum Krankengeld nachlesen. Die Bescheinigung wird nun zudem für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt. Durch die standardisierten Vordrucke kann die AU-Bescheinigung nun auch während des Krankengeldbezuges leichter und IT-gestützt durch die Ärzte befüllt werden. Die bisherigen Fehlerquellen sollen so vermieden werden.
So sieht die neue AU-Bescheinigung aus (Muster).
Wie kommen die Veränderungen an?
Wie das Onlineportal „haufe.de“ berichtet, bereite derzeit gerade die IT-gestützte Befüllung der Formulare den Ärzten etwas Schwierigkeiten. So könnten besondere Konstellationen teilweise nicht korrekt abgebildet werden. Hier solle es deshalb Nachbesserungen geben.Tim Reckmann / pixelio.de