Hauptregion der Seite anspringen

Gesetzliche Krankenkassen: AU-Bescheinigung seit Beginn 2016 vereinfacht

veröffentlicht am 24.02.2016 von Redaktion krankenkasseninfo.de
Neben den erhöhten Zusatzbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen gibt es 2016 weitere Neuerungen für Versicherte. Bisher stellte die Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung (AU-Bescheinigung) Ärzte und Angestellte vor einige Herausforderungen. Mit den Neuerungen, die bereits mit dem 01.01.
2016-02-24T13:38:00+00:00
Werbung
Vereinfachte AU-BescheinigungNeben den erhöhten Zusatzbeiträgen der gesetzlichen Krankenkassen gibt es 2016 weitere Neuerungen für Versicherte. Bisher stellte die Arbeitsunfähigkeits- bescheinigung (AU-Bescheinigung) Ärzte und Angestellte vor einige Herausforderungen. Mit den Neuerungen, die bereits mit dem 01.01.2016 in Kraft getreten waren, soll sich die Handhabe nun ver- einfachen. Bei Krankschreibungen gibt es für gesetzlich Krankenversicherte daher nur noch ein einziges Formular. Auf die Vereinfachung haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) geeinigt.

Häufige Fehlerquellen beseitigt

Keine Seltenheit war bisher, dass der Auszahlschein von der Krankenkasse noch nicht vorlag oder vom krankgeschriebenen Arbeitnehmer zu Hause vergessen wurde. Da sich die Vordrucke von Kasse zu Kasse und teilweise sogar je Bundesland optisch unterschieden, forderte das bloße Ausfüllen der Bescheinigung die Ärzte zudem regelmäßig heraus. Ein vom Arzt verspätet oder fehlerhaft ausgestellter Auszahlschein führte zu Rückfragen und damit zu Verzögerungen oder sogar zum Leistungsverlust der Krankengeldzahlung.

Aus zwei mach eins mach' vier

Bis Ende letzten Jahres stellten Ärzte für den Bezug von Krankengeld einzeln einen Auszahlschein für die Krankenkasse und die gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber aus. Mit dem Jahreswechsel gibt es nur noch ein einziges AU-Formular, das beide zusammenführt. Das neue Formular sieht vier Ausfertigungen vor: Neben der Krankenkasse, dem Arbeitgeber und dem Arzt erhält auch der krankgeschriebene Arbeitnehmer ein Exemplar seiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Auf seinem Durchschlag kann der Patient Fristen und wichtige Informationen zum Krankengeld nachlesen. Die Bescheinigung wird nun zudem für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt. Durch die standardisierten Vordrucke kann die AU-Bescheinigung nun auch während des Krankengeldbezuges leichter und IT-gestützt durch die Ärzte befüllt werden. Die bisherigen Fehlerquellen sollen so vermieden werden.


So sieht die neue AU-Bescheinigung aus (Muster).

Wie kommen die Veränderungen an?

Wie das Onlineportal „haufe.de“ berichtet, bereite derzeit gerade die IT-gestützte Befüllung der Formulare den Ärzten etwas Schwierigkeiten. So könnten besondere Konstellationen teilweise nicht korrekt abgebildet werden. Hier solle es deshalb Nachbesserungen geben.


Tim Reckmann / pixelio.de

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

12929 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.

Kategorien