FFP2-Masken – wer bekommt sie kostenlos?
Neue Regelungen berücksichtigen auch Hartz IV - BezieherZu Jahresbeginn versendeten die gesetzlichen Krankenkassen zwei Bezug-Coupons über jeweils sechs kostenlose FFP2-Masken an ältere Versicherte und Risikopatienten verschickt. Pro Packung wurde ein Eigenanteil von zwei Euro erhoben. Die Apotheken und der Handel hatten zur Vereinfachung eigens Sechserpackungen vorbereitet.
Seit dem 6. Februar gilt nun ein Anspruch über einmalig zehn komplett kostenfreie FFP2-Masken für alle Menschen, die Arbeitslosengeld II ( Hartz IV) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen oder in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Pro Bedarfsgemeinschaft gibt es einen Extra-Anspruch für maximal zwei Familienangehörige, die entweder minderjährige Kinder oder nicht erwebersfähige Angehörige in der Familienversicherung sind.
Zur Herausgabe der Masken in der Apotheke benötigen Harz-IV Bezieher nur ein Schreiben der Krankenkasse. Extra Bezugsscheine wie zuvor bei Rentnern sind nicht mehr nötig. Es genügt, das Krankenkassenschreiben zusammen mit einem Ausweis mit Foto in der Apotheke vorzulegen. Ein Eigenanteil muss nicht bezahlt werden – die FFP2 Masken sind zu 100% kostenfrei. Für Kinder werden eigens kleinere Masken ausgehändigt.
Bis zum 10. März können alle Anspruchsberechtigten einmalig ihre Masken in der Apotheke abholen.
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