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Coronaimpfung

Fahrt zum Impfzentrum mit dem Taxi – Wann die Krankenkasse zahlt

veröffentlicht am 18.02.2021 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Taxifahrten und Krankenkasse Taxifahrten und Krankenkasse(c) Michael kauer / pixabay / CC0
Wer sich impfen lassen will, muss mobil sein um eines der öffentlichen Impfzentren erreichen zu können. Viele Kommunen und einzelne Bundesländer haben dieses Problem auf dem Schirm, aber längst nicht alle. Für gesetzlich Versicherte, die in ihrer Mobilität stark eingeschränkt sind, übernehmen die Krankenkassen  die Kosten für Taxifahrten zum Impfzentrum. Darauf macht die Verbraucherzentrale aufmerksam.

2021-02-18T14:15:00+00:00
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Wenn Pflegebedürftige oder anderweitig in ihrer Mobilität stark eingeschränkte Menschen keine Möglichkeit haben, ihren Transport zum Impfzentrum über Familienangehörige oder Freunde  zu organisieren, können die Krankenkassen einspringen und die Taxikosten übernehmen. Laut Verbraucherzentrale sieht das der § 60 im Sozialgesetzbuch so vor.

Wer hat Anrecht auf Kostenübernahme für die Taxifahrt zum Impfzentrum ?

  • Menschen mit Pflegegrad 4 oder 5
  • Menschen mit Pflegegrad 3 bei dauerhaft eingeschränkter Mobilität
  • Menschen  mit Schwerbehindertenausweis  "aG", "Bl" oder "H".
  • Menschen die 2017 von Pflegestufe 2 zum Pflegegrad 3 oder höher umgestuft wurden

Verordnung vom Arzt ausreichend

Das Prozedere ist denkbar einfach und eine extra Genehmigung der Krankenkasse nicht erforderlich. Der Hausarzt stellt lediglich eine Verordnung für den Taxitransport aus. Dieses ist dann vom Taxifahrer zu quittieren, wozu es ein eigenes Beiblatt gibt.

Verbraucherzentrale rät zu telefonischer Klärung

Weil diese Regelungen relativ neu sind, raten die Verbraucherzentralen dazu, die Kostenübernahmen für eine Taxifahrten zum Impfzentrum in jedem Fall vorab zu klären. Bei einer Ablehnung können anspruchsberechtigte Versicherte Widerspruch einlegen.   

Im Widerspruchsschreiben ist darauf hinzuweisen, dass es sich um eine Leistung der Krankenkassen nach dem SGB V handelt, weil die Impfungen zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen gehören.

 

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