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Leistungen

Exoskelett als Hilfsmittel von der Krankenkasse

Kassen übernehmen erstmals die Kosten
veröffentlicht am 10.04.2018 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Krankenkassen übernehmen erstmals Kosten für ExoskelletteBild vergrößernKrankenkassen übernehmen erstmals Kosten für Exoskellette(c) DFKI Annemarie Popp
Exoskelette sind längst keine Science-Fiction mehr, sondern eine reale Hoffnung Schlaganfallpatienten und andere Gelähmte. Nun bezahlen erstmals die Krankenkassen ein Modell.

2018-04-10T07:45:00+00:00
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Als Exsoskelette bezeichnet man mechanische Gerüste, die beim Menschen von außen an den Körper angebracht werden. Die Idee für die Entwicklung eines solchen Stützkorsetts stammt aus dem Tierreich. Statt einem inneren Skelett besitzen zahlreiche Gliedertiere, wie zum Beispiel Krebstiere und einige Insekten, ein Außenskelett zur Stabilisierung. Für den Menschen wurden bisher Exoskelette entwickelt, die entweder die Muskelkraft verstärken und so das Tragen von viel Gewicht ermöglichen, oder um Bewegungen zu unterstützen.

Hoffnung für Schlaganfallpatienten

Ursprünglich wurden Exoskelette für das Militär konstruiert. Doch in der Industrie finden die mechanischen Gerüste ebenfalls bereits Anwendung und helfen Arbeitern bei schwierigen Körperhaltungen und hohen Lasten. Auch im Gesundheitswesen sind Exoskelette von großer Bedeutung. So wurde jüngst ein Exoskelett entwickelt, das die Rehabilitation von Schlaganfallpatienten unterstützen soll. Über drei Jahre erarbeitete ein Forschungsteam des Deutschen Forschungszentrums für Künstliche Intelligenz (DFKI) eine Konzeption für ein Ganzkörper-Exoskelett. Anschließend entwickelten sie auf dieser Grundlage ein mittelfristig einsetzbares Teilsystem zur Therapie von Schlaganfallpatienten, das an einem Rollstuhl befestigt wird.

Flexible therapeutische Möglichkeiten

Mit Hilfe des Stützapparates können die Patienten nach und nach wieder an Bewegungen herangeführt werden. Beispielsweise unterstützt das Exoskelett das Greifen und Heben von Gegenständen. Durch intensives Trainieren lassen sich dadurch verlorengegangene motorische Fähigkeiten wieder erlangen. Die Steuerung des entwickelten Exoskeletts kann entweder der Träger selbst oder eine andere Person übernehmen. Dabei kann zwischen verschiedenen Modi gewählt werden. Zum einen bietet die Stützkonstruktion die Möglichkeit der Spiegelungstherapie, da bei Bewegung des einen Armes der andere mitbewegt wird. Daneben können die von einer dritten Person durch Führung eintrainierten Bewegungen gesteuert werden. Wird der dritte Modus genutzt, wird der Patient auf Basis seiner Muskelaktivität intuitiv bei seinen Bewegungen unterstützt.

Erstmals Exoskelett von Krankenkasse übernommen

Außerdem können Exoskeletten bereits jetzt querschnittsgelähmten Menschen das Gehen wieder ermöglichen. Dazu wird das Gerät genau an den Patienten angepasst und an Beinen sowie Oberkörper befestigt. Über einen kleinen Computer kann der Träger die Bewegungen dann steuern. Durch regelmäßiges Training soll das Gehirn wieder an die Abläufe gewöhnt werden.

Diese Möglichkeit soll bald zahlreichen Menschen zur Verfügung stehen, denn im Januar 2018 hat der GKV-Spitzenverband beschlossen, das ReWalk Personal 6.0 Exoskelett-System in ihr Hilfsmittelverzeichnis nach § 139 SGB V auszunehmen. In diesem Verzeichnis befinden sich medizinische Hilfsmittel, deren Kosten die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen können. Für Versicherte ist es daher bald möglich, das Gerät bei der Krankenkasse zu beantragen.

 

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Quellen: DFKI, GKV-Spitzenverband
 

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