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Zahngesundheit

Entlastung für Kassenpatienten: Festzuschuss für Zahnersatz steigt

Krankenkassen zahlen bei Regelversorgung bis zu 75 Prozent
veröffentlicht am 17.12.2019 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Mit dem Heil- und Kostenplan können Zahnpatienten im Netz weitere Angebote einholen Mit dem Heil- und Kostenplan können Zahnpatienten im Netz weitere Angebote einholen(c) fotolia.de / SZ-Design
Das kommende Jahr bringt im Bereich Zahnersatz eine finanzielle Entlastung für gesetzlich versicherte Zahnpatienten. Der Festzuschuss als Anteil, den die Krankenkasse beisteuert, wird ab dem vierten Quartal 2020 erstmals seit seiner Einführung vor 15 Jahren angehoben.

2019-12-17T13:28:00+00:00
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Die Anhebung ist Teil des Terminservice- und Versorgungsgesetzes, das die Große Koalition in diesem Jahr auf den Weg gebracht hat. Ab Oktober 2020 steigt der bisher geltende obligatorische Festzuschuss von 50 Prozent auf 60 Prozent für Zahnersatzbehandlungen.  

Bonusheft lohnt sich noch mehr

Wer sein Bonusheft lückenlos geführt hat, kann seinen Kassenanteil sogar auf bis zu 75 Prozent statt bisher 70 Prozent erhöhen. Die restlichen fehlenden 25 Prozent der Rechnungssumme sind relativ kostengünstig über eine Zahnzusatzversicherung abzudecken. Auch steigen die Chancen, auch ohne Zusatzversicherung seinen Zahnersatz durch Rabatte und spezielle Kooperationen zum Nulltarif zu bekommen.

In der Härtefallregelung gilt, dass die Patienten unabhängig vom Bonusheft einen 100-prozentigen Zuschuss zur Regelversorgung erhalten. Diese können Menschen mit geringem Einkommen unter 1274 Euro im Monat in Anspruch nehmen. ( Stand 2020) Auch für alle Personen die Sozialhilfe, Grundsicherung oder Hartz IV beziehen,  gilt die Härtefallregelung.

Höherwertiger Zahnersatz - Gleicher Zuschuss

Das Prozedere vor jeder Zahnersatzbehandlung bleibt unverändert. Aufgrund des Befundes wird ein Heil- und Kostenplan erstellt, aus dem die Höhe der zu erwartenden Rechnung hervorgeht. Der Festzuschuss der Krankenkasse gilt immer für eine Standardversorgung. Höherwertiger Zahnersatz unter Verwendung von High-Tech oder Edelmetallen bleibt weiterhin teurer. Der Festzuschuss wird aber unverändert für den Befund gezahlt und richtet sich in der Höhe nicht nach der Art der Versorgung.

Für die so genannte Regelversorgung wird der Ersatz eines fehlenden Zahns vom Gemeinsamen Bundesausschuss beispielsweise mit Kosten von 740,66 Euro veranschlagt. Der Festzuschuss dafür beträgt derzeit 370,33 Euro und steigt ab Oktober 2020 auf 444,40 Euro.
Bei einem fünf Jahre lückenlos geführten Bonusheft erhöht sich der Festzuschuss noch einmal auf  518,46 Euro. Wird das Heft zehn Jahre lückenlos geführt, sind 555,50 Euro möglich.  
 

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