Einfacher und schneller: Spahn will neue Regeln für den Kassenwechsel
Minister brachte Änderungen in sein MDK-Reformgesetz einWer in einer neuen Krankenkasse Mitglied wird, bindet sich für 18 Monate. Erst danach kann wieder gekündigt und erneut gewechselt werden. Die 18-monatige Bindungsfrist erneuert sich außer dem automatisch bei jedem Arbeitgeberwechsel oder einer Veränderung des SV-Status, zum Beispiel bei Beginn oder Ende einer Arbeitslosigkeit. Einzige Ausnahme bisher ist eine Anhebung des Zusatzbeitrags. Zieht die Kasse ihren Beitrag an, kann sofort gewechselt werden.
12 statt 18 Monate bis zum nächsten Wechsel
Jens Spahn möchte mit dem neuen Gesetz nun dafür sorgen, dass bei jedem Arbeitgeberwechsel auch ein Kündigungsrecht der Krankenkasse besteht. Auch die Länge der bislang geltenden Bindungsfrist möchte der Gesundheitsminister auf zwölf Monate verkürzen, wie er gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) äußerte.
Weniger Bürokratie
Aber der Minister setzt den Hebel nicht nur bei den Fristen an. Auch das gesamte Prozedere für Kündigung und Wechsel nach den Plänen Spahns von den künftig von den Versicherten ferngehalten werden. In Zukunft soll es dann genügen, seine Mitgliedschaft in einer gewünschten Krankenkasse einfach zu erklären. Ein Krankenkassenwechsel würde dadurch so einfach und unkompliziert werden wie ein Wechsel des Stromanbieters. Die alten Kündigungsregeln für Krankenkassen sollen nur noch für Spezialfälle gelten, etwa beim Wechsel in die PKV oder bei einem Umzug ins Ausland.
Gesetzes-Marathon des BMG im Bundestag
Neben dem MDK-Reformgesetz stehen parallel weitere fünf Gesetzesvorhaben aus dem Gesundheitsministerium zur Debatte, unter anderem ein Gesetz zur Hebammenausbildung und eines zur Verbesserung der Löhne im Pflegesektor.
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