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E-Health-Gesetz: Welche Auswirkungen haben gesetzlich Versicherte zu erwarten

veröffentlicht am 07.12.2015 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Ende letzter Woche hat der Bundestag das lange vorbereitete e-Health-Gesetz verabschiedet. Die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Versichertendaten soll nach einer Erprobungsphase ab dem 1. Juli 2016 innerhalb von zwei Jahren bundesweit eingeführt werden.

2015-12-07T11:17:00+00:00
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Elektronische GesundheitskarteEnde letzter Woche hat der Bundestag das lange vorbereitete e-Health-Gesetz verabschiedet. Die elektronische Prüfung und Aktualisierung von Versichertendaten soll nach einer Erprobungsphase ab dem 1. Juli 2016 innerhalb von zwei Jahren bundesweit eingeführt werden. Ab 2018 sollen Notfalldaten eines Patienten, beispielsweise zu Vorerkrankungen, auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert und von Notärzten abgerufen werden können, falls der Patient damit einverstanden ist. Am Donnerstagabend verabschiedete der Bundestag das Gesetz mit den Stimmen der Großen Koalition. Die Fraktion Die Linke lehnte das Gesetz ab, die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.

Das sagt das Gesundheitsministerium

Das Bundesgesundheitsministerium sieht nur positive Folgen: Mit der angestrebten elektronischen Patientenakte und dem Patientenfach seien die Patienten besser über ihre erhaltenen Diagnosen und Therapien informiert. Sie bekommen zudem erstmals die Möglichkeit, auch selbst Daten - aus Fitnesstrackern oder Wearables - dem Arzt zu übermitteln. „Mit dem E-Health-Gesetz treiben wir den Fortschritt im Gesundheitswesen voran. Dabei stehen Patientennutzen und Datenschutz im Mittelpunkt. Eine sichere digitale Infrastruktur verbessert die Gesundheitsversorgung und stärkt die Selbstbestimmung der Patienten – das bringt echten Nutzen für die Versicherten. Ärzte, Kassen und Industrie stehen jetzt gleichermaßen in der Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben im Sinne der Patienten zügig umzusetzen“, so Gesundheitsminister Hermann Gröhe.

Was sagt die Opposition?

Laut einer Meldung des Bundestages hatte Die Linke hatte in ihrem Antrag zum Gesetz verlangt, die elektronische Gesundheitskarte zu stoppen und stattdessen "patientenorientierte Alternativen" zu entwickeln. Die Grünen wollten mit ihrem Antrag unter anderem eine Ausdehnung der angestrebten Kommunikationssysteme auf andere Gesundheitsberufe, wie etwa die Pflege, sowie ein Prüfsiegel für die rund 400.000 Gesundheits-Apps erreichen.

Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik der Grünen, stellte fest, dass das E-Health-Gesetz, mit Ausgaben von einer Milliarde Euro innerhalb von zehn Jahren und einer „Gesundheitskarte mit einem nichtvaliden Lichtbild, die nicht mehr kann als die Versichertenkarte, eine erbärmliche Ausbeute ist.“
Zudem betonte sie, dass die Gesundheitsdaten äußerst sensibel seien und einen staatlichen Schutz verdienten.

Der Spitzenverband der Krankenversicherungen

Dr. Doris Pfeiffer, Chefin des GKV-Spitzenverbandes, kritisierte in einer Pressemitteilung, dass die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen dafür büßen müsse, wenn die schon heute durch Versäumnisse der Industrie überholten Termine aus dem e-Health-Gesetz nicht eingehalten werden. Die beauftragten Industrieunternehmen haben laut verschiedenen Medienberichten derzeit Lieferprobleme bei entscheidenden Komponenten, darunter Konnektoren, die für den Start der Online-Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte notwendig sind. Sollten die Termine nicht eingehalten werden, beinhaltet das Gesetz Strafen für Krankenkassen, Ärzte und Zulieferer aus der Industrie. „Am Ende der Sanktionskette würden die Versicherten und die Beitragszahler anstelle der Industrie büßen,“ so Pfeiffer weiter.

Was für die Versicherten bleibt

Der Verband der Ersatzkassen äußert sich gegenüber der Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ positiver. Nach den Milliarden-Investitionen müssten die Versicherten jetzt endlich auch mal einen „Profit“ erhalten, so Verbandschefin Ulrike Elsner. Gleichzeitig betonte sie, dass die Chancen der „Nutzung der Telematikinfrastruktur als Datenautobahn“ mit dem vorliegenden Gesetz sicher noch nicht ausgeschöpft seien.

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte hat mehr als zehn Jahre gedauert und bislang rund eine Milliarden Euro gekostet. Die Experten hatten in der Anhörung zur Gesetzesverabschiedung darauf verwiesen, dass es bei dem Projekt zentral auf die Einbindung der Versicherten ankomme, die selbst entscheiden müssten, wem sie welche Gesundheitsdaten anvertrauen.

Foto: Lupo / pixelio.de

 

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