Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: GKV-Spitzenverband geht von keinem Anstieg aus
Derzeit liegt diese offizielle SV-Richtgröße bei 1,0 Prozent des Bruttoeinkommens. Die konkreten individuellen Zusatzbeiträge der einzelnen Kassen können darunter oder darüber liegen und zum teil auch stark abweichen.
Ab dem 1. Januar 2019 greift die vom Gesetzgeber beschlossene Entlastung der Arbeitnehmer durch das Versichertenentlastungsgesetz ( GKV-VEG). Ab diesem Datum werden die derzeit noch von den versicherten Mitgliedern allein zu zahlenden Zusatzbeiträge dann je zur Hälfte von den Arbeitgebern getragen werden. Trotz steigendem Pflege- und Rentenbeitrag entsteht dadurch für die allermeisten gesetzlich Versicherten eine spürbare Entlastung bei den Sozialabgaben.
Im letzten Quartal wird der Schätzerkreis der GKV den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2019 offiziell festlegen. Die Parität bei den Zusatzbeiträgen war eine zentrale sozialpolitische Forderung der SPD bei den Verhandlungen zur neuen großen Koalition.
- Versichertenentlastungsgesetz: 2019 sinken Zusatzbeitrag und Mindestbemessung für Selbstständige
Die Bundesregierung hat das von Minister Jens Spahn (CDU) eingebrachte Versichertenentlastungsgesetz beschlossen. Zum 1. Januar 2019 werden die Zusatzbeiträge der Krankenkassen zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgebern und Versicherten getragen. - Zusatzbeitrag sinkt, Pflegeversicherung steigt: Wieviel Entlastung bei Sozialabgaben 2019 übrigbleibt
Mehr Netto vom Brutto? Das funktioniert für Millionen Versicherte so nicht. Denn trotz halbierter Zusatzbeiträge für Arbeitnehmer steigt ab 2019 gleichzeitig der Renten- und der Pflegesatz.