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E-Health

Dr. Robot und Dr. Video - Wie digital wird das Sprechzimmer?

Videosprechstunden sind ab 2017 zugelassen
veröffentlicht am 24.03.2017 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Videosprechstunde beim Arzt  Bild vergrößernVideosprechstunde beim Arzt(c) Fotolia.de / agenturfotografin
Ab dem 1. April 2017 sind in Deutschland medizinische Fernbehandlungen durch Videosprechstunden erlaubt. Aus diesem Anlass führte die Schwenninger Krankenkasse im März 2017 eine repräsentative Umfrage unter ihren Versicherten durch.

2017-03-24T14:37:00+00:00
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Die erste Frage der Erhebung zielte auf die persönlichen Maßstäbe bei medizinischen Behandlungen. Die Teilnehmer sollten unter einer Vielzahl von Punkten jeweils die vier für sie  sie wichtigsten auswählen. Bei der Auswertung wurde deutlich, dass  den allermeisten vor allem wichtig ist, dass  der behandelnde Arzt Zeit für den Patienten aufbringt. Weitere übereinstimmend wichtige Faktoren waren die wissenschaftliche Aktualität der medizinischen Behandlungen und möglichst kurze Wartezeiten auf Termine.

Drei von zehn akzeptieren Behandlungen durch Roboter

Im zweiten Teil der Umfrage wurde nach Erfahrungen und Meinungen zum Umgang mit Fernbehandlungen und Onlineanwendungen gefragt. 28 Prozent der Befragten gaben an, sich in Online-Sprechstunden oder anderen Internetanwendungen bereits schon einmal medizinischen Rat eingeholt zu haben. 30 Prozent würden bei Behandlungen sogar einem Roboter ihr Vertrauen schenken, wenn gesichert sei, dass dieser besser dazu in der Lage wäre als ein Arzt. Und ein Drittel würde ohne weiteres auch bei einer Video-Sprechstunde einem bislang unbekannten Arzt ihr Vertrauen schenken.

Menschlicher Kontakt unverzichtbar

Die Umfrage zeigte deutlich, dass der persönliche Kontakt zu medizinischem Personal den Menschen nach wie vor sehr wichtig ist. Gleichzeitig ist ein beachtlicher teil der Bevölkerung aber auch aufgeschlossen für Fernbehandlungen, interaktive Sprechstunden und Hightech-Behandlungen durch Roboter.  

 

 

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