Corona: Bürgertests ab Juli kostenpflichtig
Bundesregierung einigte sich auf Gebühr für SchnelltestsTestgebühr hilft Kosten zu senken
Die Bundesregierung habe sich entsprechend auf eine neue Testverordnung geeinigt, die ab dem 30. Juni gelten wird. Der Preis für einen Test wurde mit 3 Euro festgelegt. Zur Begründung führte der Bundesgesundheitsminister und Sozialdemokrat die hohen Kosten für den Bund von circa einer Milliarde Euro pro Monat an. Angesichts der schwierigen Haushaltlage sei das nicht mehr länger finanzierbar. Durch die Einführung einer Testgebühr würden sich nun die Ausgaben für den öffentlichen Bundeshaushalt für die Corona-Tests nahezu halbieren.
Weiterhin auch kostenlose Test
Für bestimmte Gruppen bleiben die Tests weiterhin kostenfrei. Kleinkinder, Schwangere in den ersten Schwangerschaftswochen sowie Besucher in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Zusätzlich könnten die Bundesländer selbstständig die Testgebühr von drei Euro für weitere Gruppen in der Bevölkerung übernehmen.
Quelle: dpa
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