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Pandemie

Corona: Bürgertests ab Juli kostenpflichtig

Bundesregierung einigte sich auf Gebühr für Schnelltests
veröffentlicht am 24.06.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Bürgertests auf das Corona-Virus werden kostenpflichtigBürgertests auf das Corona-Virus werden kostenpflichtig(c) Pixabay / CC0
Öffentliche Corona-Schnelletstest sollen ab dem 1. Juli nicht mehr länger kostenlos sein. Pro Test wird bereits ab Juli eine Gebühr berechnet werden. Den Preis gab heute Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in Berlin bekannt.

2022-06-24T14:33:00+02:00
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Testgebühr hilft Kosten zu senken

Die Bundesregierung habe sich entsprechend auf eine neue Testverordnung geeinigt, die ab dem 30. Juni gelten wird. Der Preis für einen Test wurde mit 3 Euro festgelegt. Zur Begründung führte der Bundesgesundheitsminister und Sozialdemokrat die hohen Kosten für den Bund von circa einer Milliarde Euro pro Monat an. Angesichts der schwierigen Haushaltlage sei das nicht mehr länger finanzierbar. Durch die Einführung einer Testgebühr würden sich nun die Ausgaben für den öffentlichen Bundeshaushalt für die Corona-Tests nahezu halbieren.

Weiterhin auch kostenlose Test 

Für bestimmte Gruppen bleiben die Tests weiterhin kostenfrei. Kleinkinder, Schwangere in den ersten Schwangerschaftswochen sowie Besucher in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Zusätzlich könnten die Bundesländer selbstständig die Testgebühr von drei Euro für weitere Gruppen in der Bevölkerung übernehmen.

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Quelle: dpa

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