Bundestag bringt Versichertenentlastungsgesetz auf den Weg
Finanzielle Erleichterungen für Millionen VersicherteEntlastung für Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständige
Für Selbstständige halbiert sich das Mindesteinkommen zur Berechnung des Beitrags bei der Kranken- und Pflegeversicherung. Dadurch werden Selbstständige mit kleinen Einkommen spürbar entlastet. Zeitsoldatinnen und Soldaten erhalten künftig nach dem Ende ihrer Dienstzeit die Möglichkeit, sich freiwillig in GKV zu versichern und bekommen Zuschüsse für die Beiträge zur Krankenversicherung. Eine Neuregelung betrifft die betriebliche Altersvorsorge. Arbeitnehmer, die ihre Betriebsrenten durch eigene Beiträge zu großen Teilen selbst finanziert haben, müssen ab 2019 auf diesen Teil ihrer Altersbezüge keine Krankenkassen- und Pflegebeiträge mehr zahlen.neue
Pflichten und neue Rechte für die Krankenkassen
Das Gesetz enthält auch Regelungen für die Krankenkassen. Diese werden verpflichtet, passive Mitgliedschaften, die nur noch auf dem Papier bestehen, zu beenden. Dadurch häufen Menschen, die es versäumt haben, sich ordnungsgemäß abzumelden, keine neuen Beitragsschulden mehr an. Der Spielraum der Kassen für Anlagen an den Finanzmärkten wird durch das Gesetz erhöht. In Zukunft dürfen die Krankenkassen 20 Prozent statt wie bisher 10 Prozent der Rücklagen in Wertpapieren anlegen.
Weiterhin sind die Kassen angehalten, ihre finanziellen Rücklagen ab 2010 innerhalb einer Dreijahresfrist abzubauen. Das vorgehaltene Finanzpolster einer Kasse darf in Zukunft nicht mehr die Höhe einer Monatsausgabe überschreiten. Nach der Umsetzung dieser Vorgaben soll der umstittene Strukturausgleich der Kassen ( Morbi-RSA) überarbeitet werden.
Zustimmung und Kritik zum Gesetz
Das Gesetz stieß größtenteils auf Zustimmung aus der Zivilgesellschaft. So betonte der Sozialverband Deutschland (SOvD) die Bedeutung der wiederhergestellten Parität beim Krankenkassenbeitrag. Die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. (ADG) kritisiert, dass der allgemeine Beitragssatz für Rentner weiterhin bei 14,6 Prozent liegen wird, obwohl Rentner damit keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
- Wahltarife für Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und anthroposophischen Medizin werden abgeschafft
Die Wahltarife der Krankenkassen für Arzneimittel der Alternativmedizin sollen nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) abgeschafft werden. - Spahn will durchschnittlichen Zusatzbeitrag senken
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der GKV soll nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn zum kommenden Jahr leicht um ein Zehntelprozent abgesenkt werden. - Patientenakte kommt für alle als App
Vertreter von Politik, Krankenkassen und Ärzteschaft haben sich bei Verhandlungen in Berlin auf gemeinsame Standards und einen Fahrplan für die elektronische Patientenakte geeinigt. Diese Anwendung soll den Arztbrief und viele weitere Dokumente ersetzen und bis spätestens 2021 zur Verfügung stehen. - Vor Abstimmung im Bundestag: Kritik am geplanten Entlastungsgesetz
Bei einer öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag zum geplanten Versichertenentlastungsgesetz haben verschiedene Experten Vorbehalte und Korrekturbedarf angemeldet. In Vorbereitung der Abstimmung hatte der Gesundheitsausschuss am 8. Oktober Fachverbände und Gesundheitsexperten eingeladen, Stellung zur Gesetzesvorlage vom 24.