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Datenschutz

Bundesdatenschutzbeauftragter verlangt Verbesserungen für Elektronische Patientenakte

Vier Krankenkassen erhielten Auflagen für ePA - Anwendungen
veröffentlicht am 09.09.2021 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Elektronische Patientenakte (ePA) Elektronische Patientenakte (ePA)
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hat in vier Fällen den Datenschutz für die elektronische Patientenakte (ePA) bemängelt und die entsprechenden Kassen in einem Schreiben zu Verbesserungen verpflichtet. Ohne die Einbindung weiterer Datenschutzfunktionen würden die Anwendungen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU verstoßen, so der oberste Datenschützer. Kelber kündigte zu dem weitere Maßnahmen gegenüber gesetzlichen Krankenkassen an.

2021-09-09T13:34:00+00:00
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Ulrich Kelber (SPD) - Bundesdatenschutzbeauftragter   Ulrich Kelber (SPD) - Bundesdatenschutzbeauftragter(c) Ulrich Kelber – CC-BY-SA 3.0 Sven Teschke
Die allererste umzusetzende Forderung betrifft die unmittelbare Nutzung und Selbstbestimmung dabei. Kelber verlangt im Sinne der DGSVO, dass die Versicherten selbst bestimmen können, wer welche Daten angezeigt bekommt. Den Versicherten müsse das Recht eingeräumt werden zu bestimmen, welches Dokument sie welchen Ärzten oder Therapeuten zur Kenntnis geben möchten, heißt es sinngemäß in dem Schreiben an vier größere Krankenkassen.    

Bislang eine Viertelmillion Nutzer

Seit Jahresbeginn ist die elektronische Patientenakte für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen nutzbar. In der Akte können bislang Befunde gespeichert und geteilt werden. Seit Jahresmitte sind Ärzte, Zahnärzte und Physiotherapeuten verpflichtet, ihre Praxen an die Datennetze der Patientenakte anzubinden. Mittlerweile verwenden nahezu 250.000 Versicherte die Akte.

Keine ePA-Nutzung ohne Smartphone?

Weiterhin kritisierte der Datenschutzbeauftragte die Tatsache, dass die ePA von den versicherten bislang nur mit bestimmten Smartphones genutzt werden kann. Menschen ohne mobile Endgeräte könnten die Technik nicht nutzen. Kelber schlug zur Lösung vor, dass die Krankenkassen in den Geschäftsstellen auf einem Computer oder Tablet ihre eigene Patientenakte administrieren und nutzen können.

 

Quelle: dpa / Handelsblatt

 

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