Bundesdatenschutzbeauftragter verlangt Verbesserungen für Elektronische Patientenakte
Vier Krankenkassen erhielten Auflagen für ePA - Anwendungen
Ulrich Kelber (SPD) - Bundesdatenschutzbeauftragter(c) Ulrich Kelber – CC-BY-SA 3.0 Sven Teschke
Bislang eine Viertelmillion Nutzer
Seit Jahresbeginn ist die elektronische Patientenakte für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen nutzbar. In der Akte können bislang Befunde gespeichert und geteilt werden. Seit Jahresmitte sind Ärzte, Zahnärzte und Physiotherapeuten verpflichtet, ihre Praxen an die Datennetze der Patientenakte anzubinden. Mittlerweile verwenden nahezu 250.000 Versicherte die Akte.
Keine ePA-Nutzung ohne Smartphone?
Weiterhin kritisierte der Datenschutzbeauftragte die Tatsache, dass die ePA von den versicherten bislang nur mit bestimmten Smartphones genutzt werden kann. Menschen ohne mobile Endgeräte könnten die Technik nicht nutzen. Kelber schlug zur Lösung vor, dass die Krankenkassen in den Geschäftsstellen auf einem Computer oder Tablet ihre eigene Patientenakte administrieren und nutzen können.
Quelle: dpa / Handelsblatt
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