Hauptregion der Seite anspringen
Krebs

Brustkrebs: Kassen übernehmen Knochendichtemessung bei Antihormontherapie

veröffentlicht am 19.02.2014 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Knochendichtemessung bei KrebsdiagnoseBild vergrößernKnochendichtemessung bei Krebsdiagnose(c) getty Images / Tonpor Kasa
Frauen, die an Brustkrebs erkranken, werden durch eine Antihormontherapie in hohem Maße anfälliger für eine Osteoporose-Erkrankung als direkte Therapiefolgeerkrankung. Das Risiko wird durch Knochendichtemessungen ermittelt, die bislang keine gesetzliche Leistung war.   

2014-02-19T12:38:00+00:00
Werbung


Frauen, die an Brustkrebs erkranken, werden durch eine Antihormontherapie in hohem Maße anfälliger für eine Osteoporose-Erkrankung als direkte Therapiefolgeerkrankung. Das Risiko wird durch Knochendichtemessungen ermittelt, die bislang keine gesetzliche Leistung war.
   
Seit 1. Januar 2014 gehören Knochendichtemessungen bei Brustkrebspatienten unter Antihormontherapie zum generellen Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen und werden in jedem Falle übernommen. Bisher bezahlten die Kassen die Dichtemessung nur unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel wenn bereits eine Fraktur des Knochens vorlag.

Nun müssen die Kassen zahlen „bevor die Knochen brechen“, begrüßte die Chefredakteurin des Betroffenenmagazins „Mamma Mia!“, Eva Schumacher-Wulf, die Entzscheidung des G-BA. Diese Regelung sei lange überfällig gewesen, so die Journalistin.

 

Weiterführende Artikel:
  • Ärztliche Zweitmeinung – wichtige Entscheidungshilfe für Patienten
    Eine ärztliche Zweitmeinung ist nicht nur bei drohenden hohen Behandlungskosten, sondern auch bei Zweifeln an der vorgeschlagenen Behandlung wertvoll. Gerade bei schwerwiegenden Eingriffen wie Operationen oder Chemotherapien, aber auch im Zahnärztlichen Bereich kann ein weiterer ärztlicher Blick von größter Wichtigkeit sein.
  • Krankenkasse muss Echthaarperücke nach Chemotherapie bezahlen
    Weibliche Versicherte haben bei krankheitsbedingtem vollständigen Haarausfall Anspruch auf eine hochwertige Echthaarperücke. Das Mannheimer Sozialgericht gab einer betroffenen krebskranken Frau recht, die ihre Krankenkasse verklagt hatte.
  • Krankenkassen erstatten Kryokonservierung nur für unbefruchtete Eizellen
    Kryokonservierung, also das Einfrieren von  Ei- und Samenzellen für eine spätere künstliche Befruchtung, wird von den Krankenkassen für bestimmte Versicherte seit 2019 bezahlt. Ausgeschlossen ist die Kostenübernahme aber für bereits befruchtete Eizellen, wie das Sozialgericht München entschied.
  • Knochendichtemessung - Osteoporose rechtzeitig erkennen
    Unterschreitet die Dichte der Knochen einen bestimmten Wert, führt das zu Osteoporose. Der Knochenschwund führt dazu, dass die Knochen porös werden und leichter brechen. Eine Knochendichtemessung ist daher eine wichtige Methode zur Früherkennung der tückischen Krankeit, unter der vor allem Ältere leiden.
  • Immuntherapien gegen Krebs
    Seit etwa zehn Jahren gehören Immuntherapien zu den zugelassenen klinischen Therapien bei der Bekämpfung von Krebs. Dabei wird die Fähigkeit des körpereigenen Immunsystems stimuliert, vom Krebs befallene Zellen zu erkennen und zielgerichtet zu beseitigen.

 

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

12806 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.

Kategorien