Beitragssatz
BKK Faber-Castell erhöht Zusatzbeitrag für 2017
Betroffene Mitglieder können kündigenveröffentlicht am 12.12.2016 von Redaktion
krankenkasseninfo.de
2016-12-12T15:57:00+00:00
Sonderkündigungsrecht gilt
Die knapp 50.000 Mitglieder der BKK können nun ein Sonderkündigungsrecht im Januar 2017 geltend machen, auch wenn sie nicht die vorgeschriebene Mindestdauer von 18 Monaten Mitgliedschaft als Vorraussetzung für eine reguläre Kündigung erfüllen.
Zusatzbeiträge 2017 werden veröffentlicht
Die gesetzlichen Krankenkassen legen dieser Tage und Wochen ihre Beitragssätze für 2017 fest. Sehr viele Kassen streben an, den Zusatzbeitrag auf dem derzeitigen Niveau zu belassen. Auch der offizielle Duchschnittsbeitrag von 15,7 Prozent wird sich im kommenden Jahr nicht verändern.
BKK Faber-Castell & Partner
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