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Digitalisierung

Apps auf Rezept, Videosprechstunden und elektronische Patientenakte – Spahn legt Entwurf für Digitalgesetz vor

Das 'Digitale Versorgung Gesetz' regelt Zugänge, Voraussetzungen und Termine
veröffentlicht am 16.05.2019 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Krankenschein-AppKrankenschein-Appbased on Artwork of Jannoon 028 / freepik
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat in Berlin den Entwurf für eine neues Gesetz vorgestellt. Das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ oder in der Kurzform 'Digitale Versorgung Gesetz' regelt verschiedene Teilaspekte der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Dazu gehören die elektronischen Patientenakten (ePA), die Verschreibungsfähigkeit von Gesundheits-Apps, die Zugänge zu Videosprechstunden oder auch die Termine für den Anschluss von Apotheken, Praxen und Krankenhäusern an die digitale Infrastruktur.

2019-05-16T15:17:00+02:00
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Mit Ende des Jahres 2020 läuft die gesetzliche Frist für die Krankenkassen ab, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anzubieten. Zukünftig sollen zum Beispiel nicht nur Röntgenbefunde oder Verordnungen, sondern auch das Bonusheft für den Zahnarzt, das gelbe Heft für die U-Untersuchungen oder der Mutterpass dort abgelegt werden können. Das neue Gesetz legt nun fest, dass den Arztpraxen und Krankenhäusern Honorare für das Anlegen und Verwalten der Patientenakte ausgezahlt werden.

Regelungen Gesundheits-Apps

Gesundheits-Apps wie die Tinnitus-App "Tinnitracks" gehören derzeit noch zu den freiwilligen Zusatzleistungen der Krankenkassen. In Zukunft sollen sie verschreibungspflichtig wie Medikamente sein und dadurch auch eine Pflichtleistung werden. Das neue Gesetz regelt die Zulassungswege und Prüfungen von Sicherheit und Qualität sowie Datenschutz, Transparenz und Nutzerfreundlichkeit. Hat eine Anwendung alles erfolgreich durchlaufen, gilt dann eine vorläufige Zulassung von einem Jahr mit der Erstattungspflicht durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Zugang und Werbeverbot für Videosprechstunden gelockert

Damit Patientinnen und Patienten Ärzte, die Videosprechstunden anbieten, leichter finden, wird im Gesetz das Werbeverbot für Ärzte im Internet gelockert. Ärztinnen und Ärzte können künftig auf ihrer Internetseite über ihre Video-Angebote informieren.

Die bisher zuvor nötige persönlich einzuholende Einwilligung des Patienten für eine Videosprechstunde sowie die ärztliche Aufklärung darüber kann auch während der Telesprechstunde eingeholt und absolviert werden.

Nach dem e-Rezept und der digitalen AU-Bescheinigung (eAU) bringt das neue Gesetz die elektronische Heil- und Hilfsmittelverordnung als Pilotprojekt auf den Weg.

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