Apps auf Rezept, Videosprechstunden und elektronische Patientenakte – Spahn legt Entwurf für Digitalgesetz vor
Das 'Digitale Versorgung Gesetz' regelt Zugänge, Voraussetzungen und TermineMit Ende des Jahres 2020 läuft die gesetzliche Frist für die Krankenkassen ab, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anzubieten. Zukünftig sollen zum Beispiel nicht nur Röntgenbefunde oder Verordnungen, sondern auch das Bonusheft für den Zahnarzt, das gelbe Heft für die U-Untersuchungen oder der Mutterpass dort abgelegt werden können. Das neue Gesetz legt nun fest, dass den Arztpraxen und Krankenhäusern Honorare für das Anlegen und Verwalten der Patientenakte ausgezahlt werden.
Regelungen Gesundheits-Apps
Gesundheits-Apps wie die Tinnitus-App "Tinnitracks" gehören derzeit noch zu den freiwilligen Zusatzleistungen der Krankenkassen. In Zukunft sollen sie verschreibungspflichtig wie Medikamente sein und dadurch auch eine Pflichtleistung werden. Das neue Gesetz regelt die Zulassungswege und Prüfungen von Sicherheit und Qualität sowie Datenschutz, Transparenz und Nutzerfreundlichkeit. Hat eine Anwendung alles erfolgreich durchlaufen, gilt dann eine vorläufige Zulassung von einem Jahr mit der Erstattungspflicht durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Zugang und Werbeverbot für Videosprechstunden gelockert
Damit Patientinnen und Patienten Ärzte, die Videosprechstunden anbieten, leichter finden, wird im Gesetz das Werbeverbot für Ärzte im Internet gelockert. Ärztinnen und Ärzte können künftig auf ihrer Internetseite über ihre Video-Angebote informieren.
Die bisher zuvor nötige persönlich einzuholende Einwilligung des Patienten für eine Videosprechstunde sowie die ärztliche Aufklärung darüber kann auch während der Telesprechstunde eingeholt und absolviert werden.
Nach dem e-Rezept und der digitalen AU-Bescheinigung (eAU) bringt das neue Gesetz die elektronische Heil- und Hilfsmittelverordnung als Pilotprojekt auf den Weg.
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