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Thema

Selbsthilfe und Krankenkassen

Wie können Selbsthilfegruppen durch die Krankenkassen gefördert werden?
veröffentlicht am 28.01.2022 von Redaktion krankenkasseninfo.de

Selbsthilfegruppen werden durch die Krankenkassen unterstütztSelbsthilfegruppen werden durch die Krankenkassen unterstützt(c) Griffert / pixabay / CC0
Die gesundheitsbezogene Selbsthilfe ist ein wichtiges Element in unserem Gesundheitssystem. Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände unterstützen die gesundheitsbezogen Selbsthilfe in erster Linie durch das Bereitstellen von finanziellen Mitteln. Im folgenden Artikel wird die Relevanz der Selbsthilfe und deren Förderung durch die Krankenkassen erläutert.

2022-01-28T09:48:00+01:00
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Seit dem Jahr 1992 sind die gesetzlichen Krankenkassen nach § 20h SGB V dazu verpflichtet, gesundheitsbezogene Selbsthilfe zu fördern. Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen unterstützen und ergänzen seit vielen Jahren die professionellen Ansätze der Gesundheitsversorgung. Warum das so wichtig ist? Durch eine präventive und rehabilitative Ausrichtung der Angebote können nicht nur die betroffenen Menschen Hilfeleistungen erfahren sondern auch ihre Angehörigen.

Zur Geschichte der Selbsthilfebewegung

Selbsthilfegruppen und Krankenkassen Selbsthilfegruppen und Krankenkassen(c) Gabriele Stein / pixelio.de
In Deutschland ist seit den 1970er Jahren ein Anwachsen der Selbsthilfestrukturen zu beobachten. Zwar gab es schon vor den 70er Jahren Wohlfahrtsverbände und sozialstaatliche Organisationen die auf einer institutionellen Ebene Selbsthilfe anboten und förderten. Jedoch wurden bis dato Menschen mit körperlicher Behinderung und chronischen Krankheiten von der Versorgung ausgrenzend behandelt und oft medizinisch vernachlässigt.

Genau diese Menschen und dessen Angehörige organisierten sich und gründeten neue Selbsthilfeinitiativen und Selbsthilfevereinigungen. Dadurch halfen sie sich nicht nur selbst, sondern machten dadurch auch die Mängel im Sozial- und Gesundheitswesen sichtbar. Auch in der DDR entstanden die ersten Selbsthilfegruppen, meist unter dem Dach der Kirche.
Was heute selbstverständlich erscheint und teilweise schon gesellschaftlich anerkannt ist, war ein langandauernder Kampf einer sozialen Bewegung, die bis heute noch nicht abgeschlossen ist.

Was heißt gesundheitsbezogene Selbsthilfe?

Selbsthilfegruppe  Selbsthilfegruppe(c) Christian Dorn / Pixabay / CC0
Selbsthilfe beruht auf dem Austausch von Erfahrungen und Informationen und ist eine Form der gegenseitigen Unterstützung und Solidarität. Selbsthilfegruppen- und organisationen bieten Menschen mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung vielfältige Unterstützungs- und Beratungsangebote.
Der freiwillige Erfahrungsaustausch von Menschen die in einer ähnlichen Lage sind, ermöglicht den Betroffenen und Angehörigen einen besseren Umgang mit der Situation. Denn dort kann emotionale Unterstützung erfahren und Motivation aufgebaut werden. Darüber hinaus kann die gesundheitsbezogene Selbsthilfe gleichzeitig auch eine politische und gesellschaftliche Interessenvertretung darstellen. Ziel der Selbsthilfegruppen ist es, durch die entstehende Gemeinschaft wieder die Verantwortung für die eigene Lebenssituation zu übernehmen und sich selbst und andere zu bestärken.


Als Selbsthilfeorganisationen werden die Verbände der unterschiedlichen Selbsthilfegruppen bezeichnet. Dabei werden die Interessen überregional vertreten.

Zu den wichtigsten Vertretungen der Selbsthilfeorganisationen gehören:

Selbsthilfekontaktstellen sind professionelle Beratungseinrichtungen, die auf Bundes-, Landes-, und Ortsebene fungieren. Dort wird mit hauptamtlichen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen an dem  Ausbau und der Unterstützung der Selbsthilfestrukturen gearbeitet.

Welche Unterstützungsleistungen bieten Selbsthilfekontaktellen
  • Hilfe bei der Suche nach einer passenden Selbsthilfegruppe
  • Persönliche und telefonische Beratung
  • Vermittlungen von Selbsthilfefördermitteln
  • Vermittlung von Räumen für Selbsthilfegruppen
  • Hilfe bei der Organisation von Selbsthilfetagen

 

Selbsthilfegruppen in Deutschland

Nach aktuellen Schätzungen zufolge, wie die Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) schreibt, gibt es zurzeit zwischen 70.000 und 100.000 Selbsthilfegruppen in Deutschland. In diesen Gruppen engagieren sich ca. 3,5 Millionen Menschen  und setzen sich mit den verschiedensten gesundheitlichen und sozialen Themen auseinander.

Selbsthilfe in der Gruppe Selbsthilfe in der Gruppe(c) rudamese / pixabay / CC0

Selbsthilfegruppen werden zwar nicht von allen Menschen mit körperlichen Behinderungen oder chronischen Erkrankungen in Anspruch genommen, was daran liegt, dass dieses Format nicht für jede Person gleichermaßen geeignet ist. Nicht desto trotz bedeutet es für 3,5 Millionen Menschen Hilfe bei der Krankheitsbewältiguung, sowie Gemeinschaft und Teilhabe. Nicht zuletzt kann Selbsthilfe auch Erkenntnis-, Kompetenz- und Kontrollgewinn bedeuten.

Die meisten Menschen besuchen eine Selbsthilfegruppe, weil es Ihnen das Gefühl gibt mit der Erkrankung oder körperlichen Behinderung nicht alleine zu sein. Das wies die SHILD- Studie, eine wissenschaftliche Untersuchung der gesundheitlichen Selbsthilfe in Deutschland, nach. In der Studie wurden von 2012 bis 2018 Sprecherinnen und Sprecher sowie Verantwortliche von Selbsthilfegruppen, - organisationen und -kontaktstellen befragt. Die Studie untermauerte auch, dass Selbsthilfe auf Defizite im Gesundheitswesen reagiert und es den Betroffenen eine Stimme verleiht die gesellschaftlich auch Gehör findet.

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Selbsthilfe-Förderung der Krankenkassen

In erster Linie wollen die Krankenkassen Selbsthilfestrukturen und -aktivitäten unterstützen. Um das zu gewährleisten und gesetzlich zu verankern erstellt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen und den wichtigsten Selbsthilfeorganisationen einen Leitfaden zur Selbsthilfeförderung. Darin werden alle Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe nach § 20h SGB V festgehalten. Im Leitfaden werden die Grundbedingungen für die Umsetzung der Selbsthilfeförderung auf Bundes-, Landes-, und Ortsebene beschrieben.
 


Leitfaden zu Selbsthilfeförderung vom GKV-Spitzenverband herausgegeben


Die gesetzlichen Krankenkassen stellten im Jahr 2020 für die Unterstützung der Selbsthilfe 84 Millionen Euro zur Verfügung. Der gesetzlich festgelegte Förderbetrag wird jährlich entsprechend der Bezugsgröße nach §18 Abs.1 SGB IV angepasst. Die gesetzlichen Krankenkassen fördern jedoch nur gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, wenn sich die Selbsthilfe auf Krankheiten bezieht, die im Verzeichnis der Krankheitsbilder aufgeführt sind. Nur dann ist eine Förderung zulässig.

Zum Verzeichnis der Krankheitsbilder gehören unter anderem:
  • Stoffwechselerkrankungen
  • Krebs
  • Suchterkrankungen
  • Neurologische Erkrankungen und Erkrankungrn des Bewegungsapparates
  • Hilfe bei der Organisation von Selbsthilfetagen

 

Der GKV-Spitzenverband weist auch darauf hin, dass die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und als Gemeinschaftsaufgabe des gesamten öffentlichen Sektors sowie der privaten Kranken- und Pflegeversicherung umgesetzt werden muss.

Förderarten für Selbsthilfe

Die Förderung der Krankenkassen können in zwei Arten unterteilt werden: Pauschalförderung und Projektförderung.

Finanzielle Förderung Finanzielle Förderung(c) Getty Images / Stadtratte
Die Pauschal- oder Gemeinschaftsförderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen können Fördermittel beantragen und werden durch einen Festbetrag bezuschusst. Die Festbetragsfinanzierung kann nur dann erfolgen, wenn der Antrag den Fördervoraussetzungen entspricht.
Diese Förderungsart beruht auf einer gemeinsamen Förderung durch die gesetzlichen Krankenkassen und deren Verbänden.

Die Projektförderung basiert dagegen auf der Förderung durch einzelne Krankenkassen und/oder den jeweiligen Verbänden. Die Krankenkassen entscheiden eigenständig auf welcher Ebene sie die Selbsthilfestrukturen unterstützen möchten. Eine Projektförderung ist zeitlich begrenzt und wird meistens durch eine Anteilsfinanzierung gewährleistet.

Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet einen gewissen Betrag innerhalb eines Jahres für Projektförderungen auszugeben. Wird der Betrag nicht erreicht, müssen die nicht verausgabten Fördermittel im Folgejahr für die kassenübergreifende Pauschal- oder Gemeinschaftsförderung zur Verfügung gestellt werden.

Seit dem 1. Januar 2020 müssen 70 Prozent der für die Krankenkassen gesetzlich vorgesehen Fördermittel für die kassenübergreifende Pauschalförderung eingesetzt werden. Die übrigen 30 Prozent stehen für die Projektförderung zur Verfügung.

Voraussetzungen für Förderung von Selbsthilfe

Die Krankenkassen und Ihre Verbände müssen die Fördermittel zweckentsprechend und gemäß den Fördervoraussetzungen des Leitfadens zur Selbsthilfe einsetzen. Damit eine Selbsthilfegruppe finanzielle Unterstützung aus den Fördermitteln zur gesundheitsbezogenen Selbsthilfe von den Krankenkassen erhält, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Gruppe darf keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen
  • mindestens 6 Teilnehmer oder Teilnehmerinnen
  • Die Aktivitäten sollten auf die Krankheitsbewältigung ausgerichtet sein
  • Aktivitäten und Angebote sollte Öffentlich gemacht werden und für jede Person zugänglich sein
  • transparente Finanzsituation
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Krankenkassen (dabei müssen Neutralität und Unabhängigkeit bewahrt bleiben)

Die gesetzlichen Krankenkassen stellen pro Jahr einen hohen zweistelligen Millionenbetrag für Selbsthilfegruppen zur Verfügung. Der  festgelegte Förderbetrag wird jährlich entsprechend der Bezugsgröße nach § 18 Abs.1 SGB IV angepasst.
Die Kassen fördern jedoch nur gesundheitsbezogenen Selbsthilfe, wenn sich die Selbsthilfe auf Krankheiten bezieht, die im Verzeichnis der Krankheitsbilder aufgeführt sind.


Zum Verzeichnis der Krankheitsbilder gehören unter anderem:

  • Stoffwechselerkrankungen
  • Krebs
  • Suchterkrankungen
  • Neurologische Erkrankungen
  • Erkrankungen des Bewegungsapparates

Der GKV-Spitzenverband weist auch darauf hin, dass die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und als Gemeinschaftsaufgabe des gesamten öffentlichen Sektors sowie der privaten Kranken- und Pflegeversicherung umgesetzt werden muss.

 

Hinweis

Hinweis: Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Projektantrag förderfähig ist und ob alle Kosten gedenkt werden können, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an eine der vielen Selbsthilfekontakstellen.

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