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Soziotherapie

Soziotherapie

Soziotherapie oder auch Sozialtherapie ist eine Möglichkeit Patienten mit schweren psychischen Erkrankungen beizubringen, psychotherapeutische und ärztliche (auch ambulante) Leistungen beantragen zu können. Dabei werden die Betroffenen darin geschult wie sie sich Leistungen der Krankenkassen durch einen entsprechenden Facharzt verordnen lassen können. Es handelt sich dabei also weitestgehend um eine Therapie zur Förderung der sozialen Fähigkeiten der Patienten.

Ziele einer Soziotherapie

Dank der soziotherapeutischen Unterstützung können die Betroffenen häufig die Kontaktaufnahme mit den Leistungserbringern erlernen und so solche Problemstellungen vermeiden. Soziotherapie wird häufig bei Patienten mit schweren psychischen Störungen empfohlen. Starke Depressionen und Erkrankungen innerhalb des schizophrenen Spektrums sind Pathologien, die den Richtlinien (laut SGB) entsprechen, welche die Verordnung ermöglichen. Nichtsdestotrotz können Patienten mit anderen psychischen Krankheitsbildern von der Soziotherapie profitieren. Das ist beispielsweise der Fall. wenn Suchterkrankungen vorliegen oder die sozialen Fähigkeiten anderweitig stark eingeschränkt sind.

Zu den vorwiegenden Zielen einer  Soziotherapie zählen:

  • Vorbeugung bzw Verhinderung von stationären Aufenthalten (Psychiatrie) oder anderen längeren Krankenhausaufenthalten
     
  • Förderung der Eigenmotivation und Selbstverantwortung von Patienten
     
  • selbstständige und freiwillige Inanspruchnahme psychotherapeutischer/medizinischer Leistungen
     
  • allgemeine Förderung sozialer Fähigkeiten von psychisch erkrankter Menschen

Welche Leistungen umfasst die Sozialtherapie?

Folgende soziotherapeutische Leistungen sind normalerweise im Rahmen einer Behandlung durch entsprechende qualifizierte Leistungserbringer enthalten:

  • potentielle Versorgung mit medizinischen/physiotherapeutischen Leistungen in Privat – und Berufsleben des Patienten
  • Zusammenstellung eines Betreuungsplans durch den behandelnden Facharzt, wo benötigte Maßnahmen evaluiert werden
  • Soziotherapeutische Dokumentation der notwendigen Leistungen/Behandlungen in einem Betreuungsplan durch den Soziotherapeuten

Bedingungen / Vorraussetzungen für eine Soziotherapie

Damit eine Soziotherapie durch einen Facharzt verordnet werden kann sind laut Sozialgesetzbuch (SGB) bestimmte Richtlinien zu erfüllen:
 
- Die Ziele der Soziotherapie müssen in einem Betreuungsplan klar definiert sein und zwischen Leistungserbringer, dem Patienten und verordnenden Arzt abgestimmt werden

- durch die soziotherapeutische Behandlung muss ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder vermieden werden

- für eine soziotherapeutsiche Betreuung muss der Patient volljährig sein oder über eine Art von Vormund im juristischen Sinne verfügen

Verordnung von Sozialtherapie

Die Soziotherapie gilt nur dann als verordnungsfähig, wenn es dem Patient nicht möglich ist ärztliche oder therapeutische Maßnahmen eigenständig zu beantragen. Kriterien dafür sind:

  • wenn die kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt sind
  • fehlende Einsicht der eigenen psychischen Erkrankung oder dem Bewerkstelligen von Krisensituationen
  • vorliegende Kontakt- oder Konfliktstörungsfähigkeiten, den eine diagnostizierte Verhaltensstörung zu Grunde liegt
  • Realitätsverlust, fehlende Motivation oder mangelnde Belastbarkeit

Nicht jede medizinische oder therapeutische Institution ist befähigt, die Soziotherapie zu verordnen, so dass die Krankenkassen die Kosten dafür übernehmen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat dafür entsprechende Richtlinien beschlossen. Die Genehmigung zu dieser Behandlung kann nur durch folgende Fachärzte und Berufsgruppen erfolgen:

- in Rehakliniken: durch Ärzte oder Krankenhausärzte
- durch Fachärzte, welche ihre Qualifikation auf de Bereich Psychotherapie ausgedehnt haben
- durch Ärzte mit einem der folgend aufgeführten Fachgebiete:

  • Psychosomatische Medizin
  • Kinder und Jugendpsychiatrie
  • Nervenheilkunde
  • Neurologie
  • Kinder-und Jugendpsychotherapie

Generell muss die Soziotherapie zuerst von der Krankenkasse genehmigt werden. Ansonsten können dem Patienten lediglich 5 Probestunden (nach § 37a SGB V) durch einen Facharzt verschrieben werden, denen es keine Bewilligung bedarf. Dabei ist zu beachten, dass Soziotherapie nie parallel zu anderen Maßnahmen (z.B. einer Krankenhausbehandlung) der psychischen Krankenpflege verordnet werden darf, außer die Therapie ergänzt den Betreuungsplan des Patienten.

Umfang und Zuzahlung für Patienten

In der Regel umfasst eine Soziotherapie 120 Stunden mit jeweils 60 Minuten Dauer pro Sitzung. Diese werden aufgeteilt auf eine Gesamtbehandlungsdauer von drei Jahren. Es ist jedoch möglich die Versorgung der Patienten in Absprache mit den Leistungsträgern zeitlich anders aufzuteilen oder als Gruppentherapie zu absolvieren. Die Soziotherapie ist zu beenden, wenn der Patient als nicht therapierbar oder austherapiert gilt.

Volljährige Patienten müssen 10 Prozent der Kosten der Sozialtherapie übernehmen. Es ist also generell eine Zuzahlung zu dieser Leistung zu tätigen. Die Richtlinien dafür sehen eine Mindest- von 5 Euro und eine Maximalhöhe von 10 Euro pro Therapieeinheit vor.

 

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