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Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement

Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren sind gesetzlich verpflichtet, ein praxisinternes Qualitätsmanagement zu betreiben.


Das praxisinterne Qualitätsmanagement dient der kontinuierlichen Sicherung und Verbesserung der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland und muss spätestens fünf Jahre nach Aufnahme einer ärztlichen oder therapeutischen Tätigkeit vollständig implementiert sein. Der Entwicklungsstand des Qualitätsmanagements in medizinischen Einrichtungen wird durch regelmäßige Stichproben von den Kassenärztlichen Vereinigungen überprüft.


Das Qualitätsmanagement-System verfolgt insbesondere zwei Ziele und zwar die Verbesserung der Patientenversorgung einerseits und die Entwicklung der Praxisführung andererseits. Um diese zu erreichen wurden verschiedene Hilfsmittel und Maßnahmen entwickelt. Durch die Identifikation relevanter Abläufe und deren systematische Dokumentation sollen Risiken erkannt und Probleme vermieden werden. Von großer Bedeutung ist dabei die Objektivierung und Messung von Ergebnissen der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung.

 

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