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Patientenverfügung

Patientenverfügung

Mit Patientenverfügungen können Vorkehrungen für Situationen getroffen werden, in denen man sich selbst aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr äußern kann. Diese Erklärungen beinhalten die Wünsche des Patienten hinsichtlich des Einsatzes lebensverlängernder Maßnahmen. Ärzte können bei der Behandlung somit die vom Patienten getroffenen Verfügungen berücksichtigen.

Eine Patientenverfügung muss schriftlich erfolgen, mündliche Verfügungen sind nur in Ausnahmefällen gültig. Der Aussteller muss zudem volljährig und einwilligungsfähig sein. Ein Widerruf der Patientenverfügung ist jederzeit und auch mündlich möglich. Falls der Patient nicht fähig ist, seine Einwilligung für eine medizinische Maßnahme zu geben, so ist die Patientenverfügung für dessen Betreuer oder Bevollmächtigten rechtlich bindend.

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