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Notfalldienst (Ärztlicher Bereitschaftsdienst)

Notfalldienst (Ärztlicher Bereitschaftsdienst)

Niedergelassene Ärzte sind verpflichtet, außerhalb ihrer Praxiszeiten eine Versorgung als Notfalldienst für alle Bürger zu garantieren. Dieser Dienst wird als ärztlicher Bereitschaftsdienst bezeichnet.

Ärztlicher Notfalldienst

Dieser Notfalldienst unterstützt die niedergelassenen Hausärzte und Fachärzte also vor allem nachts, am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen. An diesem medizinischen Bereitschaftsdienst haben sich Ärzte aller Fachrichtungen aufgrund ihrer Verpflichtungen aus der Berufsordnung bzw. ihrer Zulassung zu beteiligen. Das Angebot richtet sich an Patientinnen und Patienten, deren akute Beschwerden dringlich einer Behandlung bedürfen, die also keinen Aufschub bis zur nächsten regulären Sprechzeit dulden.

Rufnummer des Notfalldienstes

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist in der Nachtzeit, am Wochenende und an den Feiertagen unter der einheitlichen Rufnummer 116117. Unter dieser Rufnummer wird den Anrufenden mitgeteilt, welche niedergelassenen Ärzte zur Anrufzeit aktuell Bereitschaft haben und erreichbar sind. Wenn sich der Patient nicht aus dem Haus bewegen kann, wird ein ärztlicher Hausbesuch veranslasst.

Notärztliche Hilfe bei Lebensgefahr

In lebendbedrohlichen Akutsituationen, bei Verkehrsunfällen oder Arbeitsunfällen, gefährlichen Verletzungen und anderen schwerwiegenden Komplikationen kann ein notärztlich besetzter mobiler Rettungsdienst unter der Rufnummer 112 angerufen werden. Dieser Rettungsdienst muss laut geltender Regelung innerhalb von 15 Minuten am Einsatzort sein. In ländlichen Regiponen weicht diese Zeitspanne häufig davon ab.  

Gesetzliche Regelungen zum Notfalldienst

Die gesetzliche Grundlage zum ärztlichen Bereitschaftsdienst regelt jeweils das Heilberufsgesetz der einzelnen Länder. 
 

 

 

 

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