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Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld

Beim Mutterschaftsgeld handelt es sich um eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung für Frauen in der Zeit ihres Mutterschutzes.

Anspruch auf Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld erhalten Frauen, die zu Beginn des Mutterschutzes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind sowie

  • mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind oder
  • in einem Arbeitsverhältnis stehen, in diesem aber aufgrund der Mutterschutzfristen kein Arbeitsentgelt erhalten.

Höhe und Bezugsdauer

Die Zahlung von Mutterschaftsgeld beginnt in der Regel sechs Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf 12 Wochen nach der Geburt.

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes ist abhängig vom durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes und beträgt maximal 13 Euro am Tag. Arbeitnehmerinnen, deren kalendertäglicher Nettolohn mehr als 13 Euro beträgt, erhalten die Differenz als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von ihrem Arbeitgeber ausgezahlt (gilt auch für geringfügig Beschäftigte, solange deren monatlicher Nettolohn mindestens 390 Euro beträgt). Die entstehenden finanziellen Belastungen können Arbeitgeber über das U2-Umlageverfahren ausgleichen.

Mutterschaftsgeld und PKV

Familienversicherte und Mitglieder einer privaten Krankenversicherung haben Anspruch auf die Zahlung ein reduziertes Mutterschaftsgeld von maximal 210 Euro durch das Bundesversicherungsamt.( Bundesamt für soziale Sicherung)

 

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