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Mehrleistung

Mehrleistung

Diejenigen Leistungen, die über das gesetzlich notwendige Maß hinausgehen und trotzdem von einigen Krankenkassen für ihre Versicherten angeboten werden, bezeichnet man als Mehrleistungen. Sie werden auch als Zusatzleistungen bezeichnet.


Mit der Vereinheitlichung der Beitragssätze im Jahr 2009 wurde auch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag eingeführt. Seitdem gehören die individuell verschiedenen Mehrleistungen der Krankenkassen zu den wichtigsten Wettbewerbskriterien in der gesetzlichen Krankenversicherung. Patienten können über die Mehrleistungen und die Höhe des Zusatzbeitrages entscheiden, welche Krankenkasse für sie am besten in Frage kommt. Art, Dauer und Umfang dieser Leistungen sind in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse geregelt.

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