Hauptregion der Seite anspringen
Werbung

Künstlersozialversicherung

Künstlersozialversicherung

Selbstständige Künstler und Publizisten werden über die Künstlersozialversicherung in das gesetzliche Sozialversicherungssystem in Deutschland eingebunden. Durch die Künstlersozialversicherung müssen die Künstler in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung nur den Arbeitnehmeranteil (ggf. plus Zusatzbeitrag) zahlen, der restliche Betrag wird über einen Bundeszuschuss sowie die Künstlersozialabgabe von Theatern, Verlagen, Rundfunkanstalten usw. finanziert. Mitglieder der Künstlersozialversicherung haben wie alle anderen gesetzlich Versicherten Anspruch auf die Leistungen des gesetzlichen Leistungskatalogs.


Voraussetzungen für die Aufnahme in die Künstlersozialversicherung:

  • Der Versicherte muss eine selbstständige künstlerische oder publizistische Tätigkeit als Hauptberuf ausüben.
  • Das jährliche Arbeitseinkommen des Versicherten muss über der Geringfügigkeitsgrenze von 3.900 Euro liegen. In den ersten drei Berufsjahren darf das Einkommen auch geringer ausfallen.
  • Der Versicherte darf im Zusammenhang mit seiner künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nur maximal einen Mitarbeiter beschäftigen.

Eine Ausnahme stellen Berufsanfänger dar. Da Künstler, bzw. Publizisten sich häufig ihre wirtschaftliche Existenz noch erschließen müssen, können diese in der Künstlersozialversicherung auch versichert werden, wenn sie das Mindesteinkommen zunächst nicht erwirtschaften können.


Außerdem haben Berufsanfänger und Künstler/Publizisten mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und eine private Krankenversicherung abzuschließen. Bei der Künstlersozialkasse können privat versicherte Künstler/Publizisten einen Beitragszuschuss beantragen. Es ist allerdings zu beachten, dass nach einer Befreiung von der Versicherungspflicht eine spätere Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung oft nicht mehr möglich ist, selbst wenn die selbstständige Tätigkeit aufgegeben wurde.

 

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

12810 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.