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Krankenkassenwahl

Krankenkassenwahl

Seit 2009 besteht eine rechtlich verankerte Allgemeine Krankenversicherungspflicht, die für alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland verbindlich ist. Die Krankenkasse kann frei gewählt und unter bestimmten Voraussetzungen die Krankenkasse auch gewechselt werden. Dies gilt sowohl für freiwillig Versicherte als auch für Pflichtversicherte. Lediglich zu beachten ist, ob die Krankenkasse für das jeweilige Bundesland geöffnet ist. Wer versicherungsfrei ist, kann unter Umständen in die private Krankenversicherung wechseln.

Versicherte haben die Wahl zwischen

  • der AOK des Beschäftigungsorts,
  • der AOK des Wohnorts,
  • den Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen (BKKs) und Innungskrankenkassen (IKKs), die am Wohn- oder Beschäftigungsort geöffnet sind,
  • der Krankenkasse, bei der der Versicherte zuletzt versichert war (z.B. bei Beendigung einer Familienversicherung oder Eintritt der Versicherungspflicht),
  • der Krankenkasse des Ehepartners und
  • der Knappschaft.
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