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Kassenzulassung

Kassenzulassung

Die Kassenzulassung (auch sozialrechtliche Zulassung) stellt die Berechtigung eines Arztes, Zahnarztes, Psycho-, Physio- oder Ergotherapeuten dar, die vorgenommenen Behandlungen am Patienten über eine Kassenärztliche Vereinigung zu Lasten der GKV abzurechnen.

Sie berechtigt die Mediziner und Therapeuten dazu, Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse zu behandeln. Eine Zulassung erhält man in jedem Bundesland durch eine spezielle Behörde. Ohne Kassenzulassung, können den Patienten die Leistungen nur privat in Rechnung gestellt werden. Zugelassenen Ärzten ist es erlaubt, ihre Kassenzulassung zu verkaufen oder zu vererben.

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