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Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

Individuelle Gesundheitsleistungen (umgangssprachlich oft als „IGeL-Leistungen“ bezeichnet) sind medizinische Leistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören und daher vom Patienten selbst bezahlt werden müssen. Dabei handelt es sich in der Regel um Behandlungen oder Dienstleistungen, die der Arzt zwar anbietet, die aber vom Gemeinsamen Bundesausschuss als nicht notwendig oder nicht sinnvoll eingestuft wird. Häufig angebotene IGeL sind z.B.:

 

 

  • Akupunktur zur Kopfschmerzprophylaxe
  • MRT zur Früherkennung von Demenz
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Ultraschall der Brust zur Krebsfrüherkennung
  • kosmetische Leistungen
  • Reisemedizinische Vorsorge
  • Aufbewahrung von Nabelschnurblut

 

Vor der Erbringung der IGeL muss der Patient umfassend über Kosten, Nutzen und Risiken der Leistung aufgeklärt werden, um sich anschließend frei für oder gegen die IGeL entscheiden zu können.

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