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Ich AG

Ich AG

Mit der Gründung einer Ich - AG hatten Arbeitslose die Möglichkeit, im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit als Existenzgründer Dienstleistungen, unterstützt durch eine Förderung, anzubieten.

Die Gründung einer Ich-AG sollte Arbeitslosen den Einstieg in die Selbstständigkeit erleichtern. Die Existenzgründer bekamen dafür Überbrückungsgeld ausgezahlt. Die Bundesagentur für Arbeit betrieb eine Förderung der Ich-AGs durch die Zahlung eines Existenzgründungszuschusses für einen befristeten Zeitraum der entsprechend ausgeübten Tätigkeit. Im Jahr 2006 wurde der Zuschuss (Existenzgründungszuschuss) und damit de facto auch die Ich-AG durch den sogenannten Gründungszuschuss abgelöst. Seit dem Jahre 2011 ist der Gründungszuschuss nur noch eine Ermessensleistung, auf die Empfänger von Arbeitslosengeld II ( Hartz IV) keinen Anspruch haben (maximal 24 Monate).

Empfänger des Existenzgründungszuschusses konnten sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern und der monatliche Mindestbeitrag für die Pflegeversicherung lag bei 20€.

Die Ich AG galt als sinnvolles Sprungbrett der Gründer aus ihrer vorherigen Arbeitslosigkeit. Die spätere Abschaffung der Ich AG bzw. des entsprechenden Zuschusses wird als ein Fehler seitens der Bundesregierung angesehen, da sie sich für Existenzgründer, durch Statistiken belegt, als wirtschaftlich nachhaltig erwies.

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