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Ergänzungsversicherung

Ergänzungsversicherung

Ergänzungsversicherungen werden auch Zusatzversicherungen genannt und ermöglichen Mitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ihren Grundversorgungsanspruch bei einem privaten Anbieter zu erweitern. Viele private Krankenversicherungen bieten Ergänzungsversicherungen für bestimmte Leistungen an. Damit können Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung ihren Versicherungsschutz um bestimmte Leistungen erweitern, die in der Regel nur Privatversicherten zustehen.

Zusatzversicherungen

Häufig angebotene private Ergänzungsversicherungen betreffen z.B.:

  • Kostenerstattung, bzw. Zuzahlung bei Brillen und Kontaktlinsen
  • Kostenerstattung, bzw. Zuzahlung zu bestimmten Naturheilverfahren
  • Zahnzusatzversicherungen, inkl. Zahnersatz oder Implantaten
  • Zusatzversicherungen für Reisen ins Ausland
  • Krankenhauszusatzversicherung
  • Krankenhaustagegeldversicherung bei stationärem Krankenhausaufenthalt

Abschließen einer Ergänzungsversicherung

Bevor die Entscheidung über den Abschluss einer Zusatzversicherung gefällt wird, sollte der Versicherte gründlich erwägen, ob diese sinnvoll ist. Dazu kann keine pauschale Antwort gegeben werden. Viele gesetzliche Krankenkassen kooperieren im Bereich der Ergänzungsversicherungen mit privaten Krankenversicherungsträgern. Hier sollte sich der Versicherte unbedingt bei der eigenen Krankenkasse über die Konditionen der angebotenen Zusatzversicherungen informieren. Ansonsten lohnen unverbindliche Vergleiche im Internet. Einen Überblick über verschiedene Krankenzusatzversicherungen finden Sie hier. Dabei sollten die genauen Tarife der jeweiligen Zusatzversicherung gründlich studiert werden, da sich Leistungsspektrum und die Höhe der Erstattung von Anbieter zu Anbieter unterscheiden können.

Beiträge

Die anfallenden Beiträge für private Ergänzungsversicherungen variieren stark. Sie sind insbesondere abhängig von

  • den enthaltenen Leistungen,
  • dem Alter des Versicherten sowie
  • dem Gesundheitszustand des Versicherten.

Höhe des Erstattungsbetrags

Die genauen Konditionen, wie Erstattungsbeitrag und Leistungsspektrum, ist dem Tarif der jeweiligen Ergänzungsversicherung zu entnehmen. Gerade Zusatzversicherungen bei Zahnbehandlungen, Sehhilfen und Auslandsreisen können bei der Höhe des Erstattungsbeitrags und dem, was überhaupt erstattungsfähig ist, stark variieren. Generell kann zwischen zwei Modellen der Erstattung unterschieden werden.

Heißt es in der Police, dass „auf Basis des Rechnungsbetrages“ erstattet wird, ist die Höhe der Zuzahlung von der GKV zunächst unwichtig. Dann nimmt die Zusatzversicherung den gesamten erstattungsfähigen Rechnungsbetrag als Grundlage für die Berechnung des Erstattungsbetrags. Ist in der Police beispielsweise eine Erstattung von 75 Prozent der erstattungsfähigen Behandlungskosten vereinbart und beläuft sich der Rechnungsbetrag auf insgesamt 800 Euro, beträgt der Erstattungsbeitrag 600 Euro. In der Regel gibt es dann noch eine Zuzahlung von der GKV und der Eigenanteil minimiert sich weiter.

Ist die Erstattung aber „auf Basis der verbleibenden Restkosten“ vereinbart, wird von dem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag zuerst die Zuzahlung von der GKV abgezogen und anschließend der Erstattungsbetrag in Höhe von 75 Prozent ermittelt. Beträgt die Zuzahlung von der GKV beispielsweise 150 Euro, wird dies zuerst von dem Rechnungsbetrag abgezogen. Übrig bleiben 650 Euro (800 – 150). Der Erstattungsbetrag von 75 Prozent beträgt also 487,50 Euro und ist gegenüber der Erstattung auf Basis des Rechnungsbetrages deutlich geringer.

Wahltarife

Im Gegensatz zu Ergänzungsversicherungen können die gesetzlichen Krankenkassen auch Wahltarife für ihre Versicherten anbieten. Unter anderen gibt es folgende Tarife:

Bei einem Tarif für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen kann es eine Prämie geben, wenn keine Leistungen, außer Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch genommen wurden

Bei einem Selbstbehalttarif tragen die Versicherten einen Teil der Kosten selbst, die eigentlich die Krankenkasse übernehmen müsste und können dafür Prämien erhalten.

 

 

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