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Empfängnisverhütung

Empfängnisverhütung

Die Empfängnisverhütung wird auch Kontrazeption, Antikonzeption, Empfängnisschutz oder Konzeptionsschutz genannt und bezeichnet Methoden, bei der trotz Geschlechtsverkehr die Wahrscheinlichkeit einer Empfängnis und Schwangerschaft verringert wird. Neben dem Kondom fallen darunter auch verschreibungspflichtige Medikamente, wie die Anti-Baby-Pille (Mikropille), das Verhütungspflaster oder die Hormonspirale. Mittlerweile gibt es aber auch eine Reihe an hormonfreien Alternativen, darunter fallen beispielsweise die Kupferspirale oder das Diaphragma. Vor sexuell übertragbaren Krankheiten schützt aber lediglich das Kondom als einzig gängiges Verhütungsmittel. Außerdem hat jeder Empfängnisschutz einen eigenen Pearl-Index. Dieser kennzeichnet die Sicherheit des jeweiligen Verhütungsmittels.

Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf eine ärztliche Beratung zu Fragen der Empfängnisregelung (Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung). Auch muss über Alternativen zu der weit verbreiteten und immer mehr kritisierten Anti-Baby-Pille aufgeklärt werden, da hormonelle Präperate häufig mit Nebenwirkungen verbunden sind. Zur ärztlichen Beratung gehören auch die erforderliche Untersuchung und die Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln. Versicherte bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben Anspruch auf Versorgung mit empfängnisverhütenden Mitteln, so weit sie ärztlich verordnet werden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine entsprechende Zuzahlung zu leisten. Verordnungsfreie Verhütungsmittel wie z.B. Kondome werden von der Krankenkasse nicht bezahlt. Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit einer Sterilisation oder Vasektomie. Auch diese wird nur in ganz besonderen Fällen von der Krankenkasse übernommen.

 

 

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