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Ein- und Zweibettzimmer

Ein- und Zweibettzimmer

Im Rahmen einer PKV-Vollversicherung oder einer Ergänzungsversicherung zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung kann man sich für den Fall einer stationären Behandlung für die gesonderte Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer versichern.

 

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