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Bundesagentur für Arbeit

Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit, kurz: BA, hat ihren Sitz in Nürnberg und ist Trägerin der Grundsicherung für Arbeitsuchende (gesetzliche Arbeitslosenversicherung). Sie ist mit rund 110.000 Mitarbeitern die größte Behörde in Deutschland.

Umgangssprachlich wird die Bundesagentur für Arbeit auch als Arbeitsagentur oder Arbeitsamt bezeichnet.

Aufgaben

Die BA nimmt eine Vielzahl von Aufgaben wahr, die sich rund um den Arbeitsmarkt und den Ausbildungsmarkt drehen.

Im Rahmen der Arbeitsvermittlung vermittelt die BA Arbeitsstellen und berät etwa zu beruflichen Weiterbildungen. Darüber hinaus berät die Arbeitsagentur zu Fragen der Studien- und Berufswahl: Über das Berufsinformationszentrum (BIZ) erhalten Schüler und Abiturienten Informationen über einzelne Berufe und können sich durch Selbsteinschätzungs-Tests und Branchen-Dossiers einen Überblick über berufliche Möglichkeiten verschaffen. Angeboten werden zudem individuelle Beratungsgespräche.

Wichtige Aufgabe der BA ist zudem die Zahlung Arbeitslosengeld: Für das sogenannte Arbeitslosengeld I sind die Agenturen für Arbeit zuständig; Menschen, die die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II bzw. Hartz 4) beziehen, werden durch die Jobcenter betreut,

Zusammenfassend gehört zu den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit:

  • Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen
  • Berufsberatung
  • Arbeitsmarktberatung
  • Förderung der Berufsausbildung
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Zahlung von Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Insolvenzgeld, Kurzarbeitergeld)
  • Forschung im Bereich des Arbeitsmarkts
  • Arbeitsmarktbeobachtung und Führen von Arbeitsmarktstatistiken
  • Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen

Organisation

Die Bundesagentur für Arbeit ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Zuständige Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Neben der Zentrale in Nürnberg umfasst die Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektionen (Dienststellen auf mittlerer Ebene) und Agenturen für Arbeit (Dienststellen auf örtlicher Ebene), sowie Jobcenter, die von den Agenturen für Arbeit vor Ort mit kreisfreien Städten bzw. Landkreisen gebildet werden.

Als besondere Dienststellen gehören zur BA zudem unter anderem:

  • Familienkasse
  • Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)
  • Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

An der Spitze der Arbeitsagentur steht ein Vorstand, der die Bundesagentur für Arbeit leitet, die Geschäfte führt und die gerichtliche sowie außergerichtliche Vertretung übernimmt. Zu den Selbstverwaltungsorganen gehören der Verwaltungsrat sowie die Verwaltungsausschüsse bei den Agenturen für Arbeit. Der Verwaltungsrat besteht aus Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der öffentlichen Körperschaften. Das Gremium ist das Überwachungs-, Beratungs- und Legislativorgan der BA.

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