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Betriebsprüfung

Betriebsprüfung

Mindestens aller vier Jahre führen die Rentenversicherungsträger in den Unternehmen eine Betriebsprüfung durch. Diese soll sicherstellen, dass Meldepflichten zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt und die fälligen Beiträge korrekt abgeführt wurden.

Die Betriebsprüfung umfasst das gesamte Rechnungswesen eines Betriebs, insbesondere aber den Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung. Dazu zählen beispielsweise

  • Gehaltskonten der Arbeitnehmer
  • Beitragsabrechnungen
  • Anstellungsverträge
  • Gesellschafterverträge
  • Dienst- und Werkverträge von selbstständig Beschäftigten
  • Beschäftigungsverhältnisse von freien Mitarbeitern
  • Tarifverträge
  • Kassenbücher

Die Betriebsprüfung muss spätesten zwei Wochen vorher angemeldet worden sein. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, dabei aktiv mitzuwirken. Das Ergebnis wird mittels Prüfbericht dokumentiert.

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