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Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Leistung des Arbeitgebers und zählt nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Arbeitgeber gibt dabei seinen Arbeitnehmern eine Versorgungszusage im Alter oder im Falle von Invalidität oder Tod.

Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Eine betriebliche Altersvorsorge bietet sowohl Arbeitgebern als auch den begünstigten Arbeitnehmern steuerrechtliche Vorteile. Zu den Personen, die eine betriebliche Altersvorsorge erhalten können, zählen:

  • Arbeitnehmer
  • Auszubildende
  • Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
  • Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft
  • Betriebsfremde (aus Anlass einer ausschließlichen Tätigkeit für das Unternehmen)

Dem Arbeitgeber stehen darüber hinaus fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung. Sie kann

  1. als Direktversicherung,
  2. über eine Pensionskasse,
  3. über einen Pensionsfonds,
  4. als Direktzusage oder
  5. über eine Unterstützungskasse

zugesagt werden.

Betriebliche Altersvorsorge und Krankenversicherungsbeiträge

Für gesetzlich Krankenversicherte fallen auf die betriebliche Altersvorsorge Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge an. Da Rentner in diesem Fall den vollen Sozialversicherungsbeitrag, also sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil übernehmen müssen, kann dies das Altersvorsorge-Vermögen erheblich verringern. Mitglieder einer privaten Krankenkasse sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Gesetzliche Unverfallbarkeit

Sollte ein Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheiden, bevor der Versorgungsfall eintritt, so bleibt ihm die Anwartschaft dennoch erhalten, wenn zum Zeitpunkt des Ausscheidens die Frist zur gesetzlichen Unverfallbarkeit erreicht ist. Seit dem 01.01.2009 ist das der Fall, wenn der Arbeitnehmer das 25. Lebensjahr vollendet hat und die Zusage zur betrieblichen Altersvorsorge bereits fünf Jahre oder länger besteht.

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