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Basistarif (PKV)

Basistarif (PKV)

Der Basistarif ist der Grundabsicherungstarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Das Leistungsangebot im Basistarif entspricht in etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Tarif ist brancheneinheitlich, das heißt, bei allen Gesellschaften zu den gleichen Konditionen abzuschließen.

Jede private Krankenkasse ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen solchen Basistarif anzubieten. Darüber hinaus darf der Antrag eines Versicherungsberechtigten auf Versicherung im Basistarif nicht abgelehnt werden, es herrscht der sogenannte Kontrahierungszwang.

Beitragshöhe im Basistarif

Die Höhe der zu zahlenden Beiträge im Basistarif hängen vom Eintrittsalter und dem Geschlecht des Versicherten ab, darf allerdings den in der gesetzlichen Krankenversicherung geltenden Höchstbetrag nicht überschreiten. Für das Jahr 2019 liegt dieser bei 703,31 Euro im Monat. Der Gesundheitszustand eines Versicherten spielt für die Beitragshöhe keine Rolle, Risikozuschläge sind im Basistarif nicht zulässig.

 

 

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