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Anzeigepflicht bei Wechsel in die PKV

Anzeigepflicht bei Wechsel in die PKV

Bei einem Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung (PKV) ist die vorvertragliche Anzeigepflicht unbedingt zu beachten. Die PKV ist nach dem Äquivalenzprinzip aufgebaut, Risiko und Beiträge müssen sich stets entsprechen. Für die Berechnung der individuellen Beitragskosten werden vor allem die Kosten berücksichtigt, die durch die medizinische Versorgung des Versicherten voraussichtlich entstehen werden. Deshalb muss bei Eintritt in die PKV sowohl der derzeitige Gesundheitszustand und als auch sämtliche Vorerkrankungen wahrheitsgemäß angegeben werden. Die Anzeigepflicht bezieht sich dabei auf alle bekannten Umstände.


Wenn wesentliche Umstände wissentlich verschwiegen werden kann es sein, kann das drastische Sanktionen zur Folge haben. Der Versicherer darf vom Vertrag zurücktreten, den Vertrag innerhalb eines Jahres anfechten oder einen Beitragsaufschlag erhebt, um dem erhöhten Risiko gerecht zu werden. Im schlimmsten Fall kann die Versicherung auch erforderliche Leistungen für diese verschwiegenen Erkrankungen verweigern und entsprechende Behandlungskosten werden nicht übernommen.

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