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Altersrente für langjährige Versicherte

Altersrente für langjährige Versicherte

Mit Vollendung des 67. Lebensjahres können langjährig Versicherte ihre gesetzliche Altersrente in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Renteneintrittsalter reduziert werden, allerdings muss der Versicherte dann Abschläge in Kauf nehmen. Dies ist möglich, wenn der Versicherte

  • das 63. Lebensjahr vollendet hat,
  • eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren aufweisen kann und
  • die Verdienstgrenze von 538 Euro im Monat nicht überschreitet (gilt nicht, wenn das reguläre Rentenalter bereits erreicht ist).

Die Abschläge sind vom Geburtsjahr des Rentenempfängers abhängig. Für Versicherte, die vor 1949 geboren wurden, ist eine abschlagsfreie Rente ab Vollendung des 65. Lebensjahres möglich.

Altersrente mit 63 Jahren

Die Altersrente kann auch ab 63 in Anspruch genommen werden, allerdings fällt dabei ein Abschlag von 7,2% an. Für die Geburtenjahrgänge nach 1948 und vor 1964 wird die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.

Die Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte ist für diese und spätere Jahrgänge auch mit 63 Jahren möglich, jedoch nur mit einem Abschlag von bis zu 14,4%.

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