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Verzichtserklärung

Verzichtserklärung

Arbeitnehmer, die eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) ausüben, sind sozialversicherungsfrei in der Rentenversicherung. Das bedeutet, dass nur der Arbeitgeber einen Pauschalbeiträge (15% des Arbeitsentgeldes) zur Kranken- und Rentenversicherung an die Minijobzentrale zahlt.

Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit mit einer Verzichtserklärung auf die Rentenversicherungsfreiheit zu verzichten. Durch die Zahlung eines Ausgleichsbetrages, der sich aus der Differenz aus dem Beitragssatz zur Rentenversicherung und dem Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung ergibt, wird der Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig und kann somit weitere Entgeltpunkte für seine spätere Rente erwerben. Er erhält dadurch vollwertige Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung.

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