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Versicherungszweig

Versicherungszweig

Der Begriff des Versicherungszweiges kann auch durch Versicherungssparte ersetzt werden. Damit werden Gruppierungen von Versicherungsträgern nach bestimmten Merkmalen gruppiert. Im Groben kann zwischen Personen-, Sach- und Vermögensversicherungen unterschieden werden.

In der gesetzlichen Sozialversicherung gibt es fünf Versicherungszweige in denen sich ein Arbeitnehmer versichern muss. Die verschiedenen Versicherungsverhältnisse werden dabei nach Ihren charakteristischen Merkmalen (z.B. versicherte Gefahr) gruppiert.

In Deutschland unterscheidet man zwischen 5 verschiedenen Versicherungszweigen in der Sozialversicherung:

  • gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung
  • gesetzliche Arbeitslosenversicherung
  • gesetzliche Pflegeversicherung
  • gesetzliche Unfallversicherung

 

 

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