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Telematik

Telematik

Der Begriff Telematik setzt sich aus den Wörtern Telekommunikation und Informatik zusammen. Folglich bezeichnet Telematik eine Technikart, die beide Bereiche miteinander vereint.

Zu den Kernbereichen der Telematik gehören Rechnernetze wie beispielsweise das Telefon- und Mobilfunknetz und das Internet. Der neue elektronische Arztausweis und die elektronische Gesundheitskarte stellen einen Teilbereich der Telematikinfrastruktur des deutschen Gesundheitswesens dar.

E-Health im Gesundheitswesen

Als E-Health werden verschiedene Vorgänge in den Bereichen der gesundheitlichen Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und Verwaltung bezeichnet, in denen digitale Informations- und Kommunikationstechnologien eingesetzt werden. Das erleichtert die Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten.

Telemedizin und Telematik

Telemedizin wird als ein Teilbereich der Telematik im Gesundheitswesen verstanden. Durch das DVPMG wird versucht die Telemedizin auszubauen und attraktiver zu gestalten. Zukünftig sollen telemedizinische Leistungen – als Ergänzung zu Vor-Ort-Arztterminen – angeboten werden. Auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll seine telemedizinischen Leistungen ausbauen. Das gilt auch für Heilmittelerbringer und Hebammen. Beispielsweise soll eine psychotherapeutische Akutbehandlung auch im Rahmen einer Videosprechstunde stattfinden können.

Gesetzliche Grundlagen

Im Juni 2021 trat das neue Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG) in Kraft. Dieses Gesetz soll dazu beitragen, dass durch Neuregelungen unter anderem die Telematikinfrastruktur, das E-Rezept und die elektronische Patientenakte weiterentwickelt werden.

Zudem soll das Gesetz im Bereich der Telematikinfrastruktur sichere Übermittlungsverfahren zwischen den Versicherten, den Leistungserbringern und den Kostenträgern ermöglichen.

Weitere Veränderungen im Bereich der Telematikinfrastruktur durch das DVPMG:

  • Ab 2023 sollen Versicherte eine digitale Identität erhalten, um sich beispielsweise bei digitalen Gesundheitsanwendungen sicher authentifizieren zu können
  • Die elektronische Gesundheitskarte soll zukünftig als Versicherungsnachweis und nicht als Datenspeicher dienen
  • Eine elektronische Patientenkurzakte mit Notfalldaten und Hinweisen soll eingeführt werden
  • Elektronischer Medikationsplan soll nicht mehr auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden
  • Patientinnen und Patienten sollen durch eine persönliche digitale Benutzeroberfläche auf alle digitalen Anwendungen zugreifen können
  • Bis 2023 soll eine nationale E-Health-Kontaktstelle aufgebaut werden, die bei Bedarf einen EU-weiten Zugang zu Gesundheitsdaten ermöglicht
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