Hauptregion der Seite anspringen
Werbung

Positivliste

Positivliste

In einer Positivliste sind Arzneimittel gelistet, die gemäß dem Arzneimittelgesetz zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung durch Ärzte verschrieben werden dürfen. Die entsprechenden Kosten Medikamente der Positivliste können jedoch auch von anderen Trägern übernommen werden.

Positivliste versus Negativliste für Arzneimittel

Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern konnte in Deutschland bisher trotz mehrerer Anläufe die Einführung einer Positivliste für Arzneimittel nicht umgesetzt werden. Stattdessen existiert im deutschen Gesundheitswesen lediglich eine Negativliste, die alle unwirtschaftlichen und somit nicht erstattungsfähige Arzneimittel aufführt. Sowohl 1992 durch ein Gesundheitsstrukturgesetz als auch 2003 durch eine weitere Gesundheitsreform, sollte eine entsprechende Liste gesetzlich etabliert werden. Alle unternommenen Versuche, die Verordnung von Arzneimitteln und deren Übernahme durch die Krankenversicherungen dahingehend zu regeln, scheiterten jedoch.

Wirtschaftlichkeitsprüfung für Arzneimittel

Juristische Grundlage für die Zusammenstellung der Negativliste ist eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit. Arzneimittel gelten dann als unwirtschaftlich, wenn ihr  therapeutischer Nutzen nicht oder unzureichend nachgewiesen wurde.

Um den therapeutischen Nutzennachweis zu erbringen, wird eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durch den GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vereinbart und durchgeführt. Bestehen die Arzneimittel diese, gelten selbige für Ärzte als verordnungsfähig, woraufhin die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Dadurch kann die Versorgung mit den verordnungsfähigen Präparaten garantiert werden.

Bewerten Sie uns 4,8 / 5
https://www.krankenkasseninfo.de

12927 Besucher haben in den letzten 12 Monaten eine Bewertung abgegeben.