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Pflegestufe-II

Pflegestufe-II

Der Begriff Pflegestufe II bezeichnet eine erhebliche Pflegebedürftigkeit, ist aber mittlerweile veraltet. Am 1.Juli 2017 kam es zu einer Umstellung auf das neue System der Pflegegrade Die frühere Pflegestufe-II entspricht bei Anzeichen einer Demenz dem heutigen Pflegegrad 4 und ohne diese Erkrankung dem Pflegegrad 3.

Leistungsansprüche bei Pflegestufe 2

Pflegebedürftige leiden an einer starken Einschränkung der Alltagskompetenz, also einer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Hilfsbedarf besteht mindestens dreimal täglich bei der Grundpflege in den Bereichen Körperpflege, Ernährung oder Mobilität. Zusätzlich bedarf es wöchentlich mehrfacher Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, beispielsweise dem Einkauf oder der Wohnungsreinigung. Es gibt eine Pflegezeitbemessung, die einen Richtwert für die maximale Dauer der einzelnen Pflegetätigkeiten angibt. Pro Tag muss der Zeitaufwand für den Pfleger mindestens drei Stunden beanspruchen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen müssen.

Pflegestufe II beantragen

Um die Pflegestufe-II für Pflegebedürftige anerkannt zu bekommen, musste ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Gleiches gilt heute auch für die Beantragung eines Pflegegrades. Zur Bescheinigung der Pflegestufe-II beurteilten Gutachter die Situation des Pflegebedürftigen und deren Alltagskompetenz. Anhand der Pflegebegutachtung entschieden die Pflegekassen dann über den jeweiligen Anspruch.

Leistungen der Pflegekassen

Höhe der Pflegeleistungen

Die folgende Übersicht zeigt die maximale Höhe der monatlichen Pflegeleistungen für Pflegebedürftige mit Pflegestufe II ab 01.01.2015. Bei häuslicher Pflege besteht in der Regel die Wahl zwischen der Auszahlung eines Pflegegeldes (als Ausgleich für die Pflege durch Angehörige), einer Pflegesachleistung (Beauftragung eines professionellen Pflegedienstes) oder einer Kombination von beidem (Kombileistung).

 

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