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Patientenquittung

Patientenquittung

Sämtliche erbrachten Leistungen bei einer ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung werden durch Ärzte, Psychotherapeuten oder Krankenhäuser sorgfältig dokumentiert. Zur besseren Transparenz können Patienten seit 2004 eine Kosten- und Leistungsinformation über die erbrachten und bei der Krankenkasse abgerechneten Leistungen verlangen. Patienten können dabei wählen, ob sie lieber eine Tagesquittung oder am Quartalsende eine Quartalsquittung haben möchten. Für eine Quartalsquittung ist eine Aufwandsentschädigung von 1 Euro zu entrichten. Auf diesen Quittungen befindet sich eine Aufstellung aller in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten, wobei es sich bei letzteren in der Regel um Schätzungen handelt, da der Arzt die Kosten einer Behandlung selbst erst Monate später erfährt.


Außerdem sind die Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Versicherten mindestens 18 Monate rückwirkend Einblick in die abgerechneten Leistungen zu gewähren (Versichertenauskunft). Bei einigen Krankenkassen ist dies online möglich.

 

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